Ä03 zum 01/I/2021

Status:
Annahme

Antragsbuch Seite 4, Zeile 177: Füge nach „…Akzeptanz in der Bevölkerung zurückhalten..“ ein:

Denn der Ausbau erneuerbarer Energien wird nur gelingen, wenn ausreichend geeignete Flächen für Windenergie- und Solaranlagen zur Verfügung stehen. Die zur Sicherung des im brandenburgischen Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbaus der Windenergie auf 10,5 GW erforderlichen Landesflächen müssen tatsächlich nutzbar gemacht werden. Dabei muss eine Abwägung mit anderen Belangen, wie dem Landschaftsschutz, erfolgen. Den Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung wollen wir grundsätzlich beibehalten.

Wir wollen hierbei die planungsrechtlichen Kompetenzen der Städte und Gemeinden stärken. Zugleich müssen die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger auch unmittelbar von dem Betrieb der Anlagen profitieren. Im Land Brandenburg haben wir mit der Schaffung des „Wind-Euro“ einen guten Hebel geschaffen, um den Kommunen durch die Energiewende auch finanzielle Vorteile zu ermöglichen. Dies wollen wir sichern und möglichst auf andere erneuerbare Energieträger erweitern.

Darüber hinaus wollen wir auf die Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für ein vereinfachtes Repowering-Verfahren hinwirken. Die Regeln für den Auf- und Ausbau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf werden radikal vereinfacht. Das schließt auch die Möglichkeiten des Netzanschlusses ein.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Antragsbuch Seite 4, Zeile 177: Füge nach „…Akzeptanz in der Bevölkerung zurückhalten..“ ein:

Denn der Ausbau erneuerbarer Energien wird nur gelingen, wenn ausreichend geeignete Flächen für Windenergie- und Solaranlagen zur Verfügung stehen. Die zur Sicherung des im brandenburgischen Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbaus der Windenergie auf 10,5 GW erforderlichen Landesflächen müssen tatsächlich nutzbar gemacht werden. Dabei muss eine Abwägung mit anderen Belangen, wie dem Landschaftsschutz, erfolgen. Den Abstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung wollen wir grundsätzlich beibehalten.

Wir wollen hierbei die planungsrechtlichen Kompetenzen der Städte und Gemeinden stärken. Zugleich müssen die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger auch unmittelbar von dem Betrieb der Anlagen profitieren. Im Land Brandenburg haben wir mit der Schaffung des „Wind-Euro“ einen guten Hebel geschaffen, um den Kommunen durch die Energiewende auch finanzielle Vorteile zu ermöglichen. Dies wollen wir sichern und möglichst auf andere erneuerbare Energieträger erweitern.

Darüber hinaus wollen wir auf die Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für ein vereinfachtes Repowering-Verfahren hinwirken. Die Regeln für den Auf- und Ausbau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf werden radikal vereinfacht. Das schließt auch die Möglichkeiten des Netzanschlusses ein.