Ä2 zum 37/I/2022

komplett geänderter Antragstext:

Adressat: Bundesparteitag

Freiwilligendienste stärken – Mindestaufwandentschädigung und mehr Dienststellen

Bundesweit engagieren sich jährlich tausende, hauptsächlich junge Menschen in Freiwilligendiensten wie dem FSJ, dem FÖJ oder dem BFD. Doch ihre Interessen finden kaum Gehör. Während eine Debatte über die Einführung eines Pflichtdienstes geführt wird, sehen die Haushaltspläne Mittelkürzungen für die aktuell bestehenden Freiwilligendienste vor.

Wir fordern, die Freiwilligendienste zu stärken und die tatsächliche Situation der Freiwilligen zu verbessern, bevor ein so schwerer Grundrechtseingriff wie ein Pflichtdienst in Erwägung gezogen wird.  

Dies beinhaltet:

 Mehr Freiwilligendienststellen

Aktuell gibt es jährlich bei weitem mehr Bewerber*innen als Plätze für einen Freiwilligendienst. Dies zeigt, dass es nicht am Engagement der jungen Menschen fehlt, sondern an einem zufriedenstellenden Angebot und einer entsprechenden Ausstattung der Trägerorganisationen.

Wir fordern, dass ausreichend Freiwilligendienststellen geschaffen und finanziert werden, damit jede*r, der/die einen Freiwilligendienst absolvieren möchte, die Möglichkeit dazu hat. Die Knappheit der Plätze und die geringe finanzielle Ausstattung der Trägerorganisationen führt insbesondere dazu, dass vergleichsweise immer noch wenige Menschen aus bildungsferneren Schichten angesprochen werden und hauptsächlich Menschen mit höheren Schulabschlüssen einen Platz für einen Freiwilligendienst erhalten. Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, braucht es also zuallererst genügend Dienststellen.

 Für eine gerechte Mindestaufwandsentschädigung

Es ist sehr undurchsichtig, was Freiwillige aktuell als Aufwandsentschädigung erhalten. Fakt ist aber, dass es vielfach nicht zum Leben ausreicht und die Ableistung eines Freiwilligendienstes deshalb oft nur möglich ist, wenn man weiterhin bei den Eltern wohnen kann oder anderweitig familiäre Unterstützung hat.

Eine stichprobenartige Untersuchung der Aufwandsentschädigungen offenbart sehr große Unterschiede je nach Träger und Bundesland (z.B. 300€ – 700€). Die Unterschiede der Höhe der Aufwandsentschädigungen lassen sich in erster Linie nicht durch die unterschiedlichen Mittel, die den Trägern zur Verfügung stehen, den Unterschieden in den Tätigkeitsfeldern oder den Unterschieden bei den Lebenshaltungskosten in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands erklären. Deshalb muss die Aufwandsentschädigung bundesweit fairer und einheitlicher gestaltet werden.

 Darum und insbesondere auch vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten, muss der Gesetzgeber aktiv werden und eine angemessene Mindestaufwandsentschädigung im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) festlegen. Diese könnte sich an der Mindestausbildungsvergütung orientieren.

Außerdem fordern wir, dass Freiwillige vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

Ziel sollte es in jedem Fall sein, allen jungen Menschen einen Freiwilligendienst zu ermöglichen, egal wie deren finanzielle Situation aussieht und ob diese von ihren Familien unterstützt werden oder nicht. Die bisherigen Aufwandsentschädigungen reichen bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten für viele junge Menschen nicht aus.

Bei Freiwilligendiensten im Ausland sollen die entsprechenden Taschengelder bzw. Aufwandsentschädigungen abhängig von den entsprechenden Aufenthaltsländern festgesetzt werden.

Freie Fahrt für Freiwillige: Freiwillige brauchen ein bezahlbares Ticket

Aktuell müssen Freiwillige einen Großteil ihres Taschengeldes in Fahrtkosten investieren.

Unabhängig von der Frage, ob es eine Nachfolge für das 9-€ Ticket geben wird, fordern wir, dass die Trägerorganisationen durch Bund und Land so ausgestattet werden, dass sie die Fahrtkosten, die den Freiwilligen durch ihre Fahrt zur Dienststelle entstehen, übernehmen.

 Unsere Forderungen im Überblick

  • Die Schaffung von mehr Freiwilligendienststellen, damit jede*r, der/die einen Freiwilligendienst absolvieren möchte, einen Platz bekommen kann
  • Eine faire und bundeseinheitliche Mindestaufwandsentschädigung für Freiwilligendienstleistende
  • Eine Befreiung der Freiwilligendienstleistenden von der Pflicht, die Rundfunkbeiträge zu zahlen
  • Eine bessere finanzielle Ausstattung der Trägerorganisationen, sodass sie auch die Fahrtkosten zur Dienststelle übernehmen können
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)