37/I/2022 Freiwilligendienste stärken - Nein zum Pflichtjahr und Ja zu mehr Dienststellen und einer Mindestaufwandsentschädigung

Status:
Annahme mit Änderungen

Zur Stärkung der Solidargemeinschaft, des bürgerschaftlichen Engagements und nicht zuletzt der Demokratie braucht es keinen Zwang, sondern vielmehr Anreize und gerechte Bedingungen. Bundesweit engagieren sich jährlich tausende, hauptsächlich junge Menschen in Freiwilligendiensten wie dem FSJ, dem FÖJ oder dem BFD. Doch ihre Interessen finden kaum Gehör. Stattdessen wird eine Debatte über ein Pflichtjahr geführt, die sowohl an der Realität der Freiwilligen als auch an der der vielen Trägerorganisationen vorbei geht.

Wir fordern die SPD auf, sich gegen einen Pflichtdienst und stattdessen für eine Stärkung der Freiwilligendienste und eine tatsächliche Verbesserung der Situation der Freiwilligen auszusprechen und einzusetzen.

Dies beinhaltet:

 Mehr Freiwilligendienststellen

Aktuell gibt es jährlich bei weitem mehr Bewerber*innen als Plätze für einen Freiwilligendienst. Dies zeigt, dass es nicht am Engagement der jungen Menschen fehlt, sondern an einem zufriedenstellenden Angebot und einer entsprechenden Ausstattung der Trägerorganisationen.

Wir fordern, dass ausreichend Freiwilligendienststellen geschaffen und finanziert werden, damit jede*r, der/die einen Freiwilligendienst absolvieren möchte, die Möglichkeit dazu hat. Die Knappheit der Plätze und die geringe finanzielle Ausstattung der Trägerorganisationen führt insbesondere dazu, dass vergleichsweise immer noch wenige Menschen aus bildungsferneren Schichten angesprochen werden und hauptsächlich Menschen mit höheren Schulabschlüssen einen Platz für einen Freiwilligendienst erhalten. Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, braucht es also zuallererst genügend Dienststellen.

 Auch Freiwillige haben eine Menschenwürde: Für eine gerechte Mindestaufwandsentschädigung

Es ist sehr undurchsichtig, was Freiwillige aktuell als Aufwandsentschädigung erhalten. Fakt ist aber, dass es vielfach nicht zum Leben ausreicht und die Ableistung eines Freiwilligendienstes deshalb oft nur möglich ist, wenn man weiterhin bei den Eltern wohnen kann oder anderweitig familiäre Unterstützung hat.

Eine stichprobenartige Untersuchung der Aufwandsentschädigungen offenbart sehr große Unterschiede je nach Träger und Bundesland (z.B. 300 € – 700 €). Die Unterschiede der Höhe der Aufwandsentschädigungen lassen sich in erster Linie nicht durch die unterschiedlichen Mittel, die den Trägern zur Verfügung stehen, den Unterschieden in den Tätigkeitsfeldern oder den Unterschieden bei den Lebenshaltungskosten in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands erklären, Deshalb müssen diese bundesweit fairer und einheitlicher gestaltet werden.

 Aktuell erhalten Freiwillige für jeden Monat eine Aufwandsentschädigung, welche das Taschengeld und Geldersatzleistungen für Unterkunft und Verpflegung beinhaltet. Eine Minderheit der Freiwilligen[1] erhält statt der Geldersatzleistung für Unterkunft eine Wohnung durch die Einsatzstelle gestellt. Für das Taschengeld gibt es dabei eine gesetzlich geregelte obere Grenze. Im JFDG und BFDG steht dazu: “Angemessen ist ein Taschengeld, wenn es 6 Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt.” Im Jahr 2022 liegt hierbei diese Grenze bei 423€[2]. Diese Grenze darf aber nicht mit der Grenze für die gesamten Aufwandsentschädigungen verwechselt werden, welche es gar nicht gibt, da keine maximale Höhe für die Geldersatzleistungen festgelegt ist. Die geringen Aufwandsentschädigungen der Träger*innen sind also nicht mit dieser maximalen Grenze des Taschengeldes zu erklären.

 Schon in einem Evaluationsbericht der Bundesregierung[3] wurde die Empfehlung bezüglich der Rahmenbedingungen der Freiwilligendienste gestellt, dass Taschengelder angemessener und vergleichbarer gestaltet werden sollten. So heißt es: “Die Höhe des Taschengeldes sollte entsprechend der Regelung in § 2 Nr. 4 b BFDG innerhalb der gleichen Einrichtung, in vergleichbaren Einrichtungen sowie bei vergleichbaren Tätigkeiten unabhängig vom Freiwilligendienstformat gleich sein.”

Aus diesem Evaluationsbericht geht auch hervor, dass sich viele Träger*innen, Einsatzstellen und Freiwillige eine Erhöhung der Taschengelder wünschen[4]. Nach der Stichprobe scheint es allerdings, dass dies trotz der gestiegenen Lebenshaltungskosten immer noch nicht passiert ist.

 Darum muss der Gesetzgeber aktiv werden und eine angemessene Mindestaufwandsentschädigung im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) festlegen. Als Mindestmaß könnte die Höhe der Grundsicherung (2022: 449€) die Höhe des BAFöG Höchstsatzes (2020/2021: 861€) oder die Höhe des Gehaltes des Freiwilligen Wehrdienstes (Einstiegsgehalt: 1400€) festgelegt werden. Sofern Familienangehörige des/der Freiwilligen ALGII oder zukünftig Bürger*innengeld beziehen, soll die Mindestaufwandsentschädigung nicht auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden.

Außerdem fordern wir, dass Freiwillige vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

 Freiwillige arbeiten meist Vollzeit und auch wenn sie gesetzlich nicht als Beschäftigte gelten, haben sie eine Menschenwürde, die es zu schützen gilt. Deshalb ist es das Mindeste, dass die Aufwandsentschädigung der Höhe des Bürger*innengeldes entspricht und ihr Existenzminimum sichert. Die Zahlung einer Mindestaufwandsentschädigung kann außerdem dagegen vorbeugen, dass Freiwilligendienststellen geschaffen werden, um den Mindestlohn zu umgehen.

 Ziel sollte es in jedem Fall sein, allen jungen Menschen einen Freiwilligendienst zu ermöglichen, egal wie deren finanzielle Situation aussieht und ob diese von ihren Familien unterstützt werden oder nicht. Die bisherigen Aufwandsentschädigungen reichen bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten für viele junge Menschen nicht aus.

 Freie Fahrt für Freiwillige: Freiwillige brauchen ein bezahlbares Ticket

Aktuell müssen Freiwillige einen Großteil ihres Taschengeldes in Fahrtkosten investieren.

Unabhängig von der Frage, ob es eine Nachfolge für das 9-€ Ticket geben wird, fordern wir, dass die Trägerorganisationen durch Bund und Land so ausgestattet werden, dass sie die Fahrtkosten, die den Freiwilligen durch ihre Fahrt zur Dienststelle entstehen, übernehmen.

Dies ändert nichts an unserer Forderung nach einem 365 € Ticket für alle Auszubildenden und Freiwilligen und langfristig nach einem fahrscheinlosen, beitragsfinanzierten ÖPNV für alle Menschen.

[1] siehe Seite 84 je nach Dienst 1-20% der Freiwilligen im Evaluationsbericht3

[2] https://www.jugendfreiwilligendienste.de/antworten-auf-haeufige-fragen.html

[3] Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) von 2015

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/abschlussbericht-der-gemeinsamen-evaluation-des-gesetzes-ueber-den-bundesfreiwilligendienst-bfdg-und-des-gesetzes-zur-foerderung-von-jugendfreiwilligendiensten-jfdg–96150

[4] siehe Seiten 259, 262, 264

Begründung:

Schon 2020 haben wir als Jusos auf dem Bundeskongress einen Beschluss zu Jugendfreiwilligendiensten gefasst.[1] Seitdem hat sich an der Situation der Freiwilligen aber leider nichts verbessert. Stattdessen ist nicht nur durch die CDU, sondern teils auch durch Vertreter*innen unserer Partei eine Debatte um einen Pflichtdienst für junge Erwachsene entstanden. Deshalb ist dieser Antrag als Erneuerung und Erweiterung der Forderungen, die wir vor zwei Jahren angenommen haben, zu verstehen.

 Unabhängig davon, dass ein Pflichtdienst viele Milliarden Euro kosten würde, lehnen wir einen solch schweren Eingriff in die Handlungsfreiheit und in das Selbstbestimmungsrecht der jungen Erwachsenen ab. Junge Menschen engagieren sich schon jetzt sehr vielfältig und es sollte ihnen auch in Zukunft freistehen, selbst zu entscheiden, wie und wann sie sich in ihrem Leben engagieren möchten. Gerade vor dem Hintergrund der Coronapandemie, in der besonders der Alltag junger Menschen sehr stark eingeschränkt wurde und ihnen viele Erfahrungen, die sämtliche Generationen vor ihnen machen durften, unwiederbringlich genommen wurden, erscheint die Einführung eines Pflichtdienstes widersinnig und völlig aus der Zeit gefallen. 

Wir halten einen Pflichtdienst im aktuellen System auch nicht für verhältnismäßig. Solange nicht zumindest für alle interessierten Freiwilligen eine Stelle verfügbar ist, sollte gar nicht über eine diskutiert werden.

Während diese Debatte jedoch geführt wird, finden die Interessen der Menschen, die gerade einen Freiwilligendienst absolvieren oder Interesse daran haben, in der Öffentlichkeit kaum Gehör. Sie gehen auch in den Haushaltsverhandlungen meist unter.

Im Gegenteil sieht es danach aus, als würden die Mittel im nächsten Haushalt weiter gekürzt werden.[2] Deshalb bedarf es einer größeren Aufmerksamkeit für die Situation der Freiwilligen und einer Anerkennung des großen Engagements. Dieses bringen sowohl die Freiwilligen, aber auch die vielen, meist gemeinnützigen Trägerorganisationen, trotz der aktuell so schlechten Ausstattung auf.

Zu Recht wird immer wieder herausgestellt, dass die Ableistung eines Dienstes für die Gesellschaft oder für die Umwelt viele wertvolle Erfahrungen beschert und zum Zusammenhalt der Gesellschaft beiträgt. Außerdem fördern Jugendfreiwilligendienste die Bildungsfähigkeit von Jugendlichen und müssen deshalb auch im Kontext der Bildungsgerechtigkeit gesehen werden.[3] Wenn dem aber so ist, darf es nicht vom Einkommen der Eltern und von sonstigen sozialen Rahmenbedingungen abhängen, ob überhaupt, und wenn ja wo, sich ein junger Mensch die Ableistung eines Freiwilligendienstes leisten kann. Deshalb brauchen wir neben mehr Dienststellen vor allem eine gerechte Mindestaufwandsentschädigung für alle Freiwilligendienstleistenden.

 [1] Freie Fahrt für Freiwillige: Jugendfreiwilligendienste stärken – nicht nur in der Mobilität, sondern insgesamt! – angenommener Antrag beim JuSo BuKo November 2020

[2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw38-pa-buerg-engagement-freiwilligendienst-908696

[3] §1 JFDG

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Version der Antragskommission:

Der Antrag vermengt unterschiedliche Punkte. Es ist mitunter unklar, was die konkrete Forderung ist.

Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht abgestimmt Ä1 zum 37/I/2022 Ändern 1-16/157/182-186 Jusos Änderung Titel in: „Freiwilligendienste stärken – Mindestaufwandsentschädigung und mehr Dienststellen“ Ersetze Z. 1 – 16 des Antrags durch: „Bundesweit engagieren sich jährlich tausende, hauptsächlich junge Menschen in Freiwilligendiensten wie dem FSJ, dem FÖJ oder dem BFD. Doch ihre Interessen finden kaum Gehör. Stattdessen wird aktuell eine Debatte über ein Pflichtjahr geführt, die sowohl an der Realität der Freiwilligen als auch an der der vielen Trägerorganisationen vorbei geht. Wir fordern die SPD auf, die Freiwilligendienste zu stärken und die tatsächliche Situation der Freiwilligen zu verbessern, bevor ein so schwerer Grundrechtseingriff wie ein Pflichtdienst in Erwägung gezogen wird.“ Ersetze in Z. 157: „wir als“ durch „die“ Ersetze Z. 182 – 186 durch: „Zumindest wäre die Einführung eines Pflichtdienstes, mit dem der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden soll, nicht verhältnismäßig, solange man nicht zuerst versucht hat, das bestehende System der Freiwilligendienste so auszustatten, dass es auch tatsächlich allen unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund offen steht“   Änderungsantrag (PDF)
Annahme Ä2 zum 37/I/2022 Ändern 1-154 Jusos komplett geänderter Antragstext: Adressat: Bundesparteitag Freiwilligendienste stärken - Mindestaufwandentschädigung und mehr Dienststellen Bundesweit engagieren sich jährlich tausende, hauptsächlich junge Menschen in Freiwilligendiensten wie dem FSJ, dem FÖJ oder dem BFD. Doch ihre Interessen finden kaum Gehör. Während eine Debatte über die Einführung eines Pflichtdienstes geführt wird, sehen die Haushaltspläne Mittelkürzungen für die aktuell bestehenden Freiwilligendienste vor. Wir fordern, die Freiwilligendienste zu stärken und die tatsächliche Situation der Freiwilligen zu verbessern, bevor ein so schwerer Grundrechtseingriff wie ein Pflichtdienst in Erwägung gezogen wird.   Dies beinhaltet:  Mehr Freiwilligendienststellen Aktuell gibt es jährlich bei weitem mehr Bewerber*innen als Plätze für einen Freiwilligendienst. Dies zeigt, dass es nicht am Engagement der jungen Menschen fehlt, sondern an einem zufriedenstellenden Angebot und einer entsprechenden Ausstattung der Trägerorganisationen. Wir fordern, dass ausreichend Freiwilligendienststellen geschaffen und finanziert werden, damit jede*r, der/die einen Freiwilligendienst absolvieren möchte, die Möglichkeit dazu hat. Die Knappheit der Plätze und die geringe finanzielle Ausstattung der Trägerorganisationen führt insbesondere dazu, dass vergleichsweise immer noch wenige Menschen aus bildungsferneren Schichten angesprochen werden und hauptsächlich Menschen mit höheren Schulabschlüssen einen Platz für einen Freiwilligendienst erhalten. Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, braucht es also zuallererst genügend Dienststellen.  Für eine gerechte Mindestaufwandsentschädigung Es ist sehr undurchsichtig, was Freiwillige aktuell als Aufwandsentschädigung erhalten. Fakt ist aber, dass es vielfach nicht zum Leben ausreicht und die Ableistung eines Freiwilligendienstes deshalb oft nur möglich ist, wenn man weiterhin bei den Eltern wohnen kann oder anderweitig familiäre Unterstützung hat. Eine stichprobenartige Untersuchung der Aufwandsentschädigungen offenbart sehr große Unterschiede je nach Träger und Bundesland (z.B. 300€ - 700€). Die Unterschiede der Höhe der Aufwandsentschädigungen lassen sich in erster Linie nicht durch die unterschiedlichen Mittel, die den Trägern zur Verfügung stehen, den Unterschieden in den Tätigkeitsfeldern oder den Unterschieden bei den Lebenshaltungskosten in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands erklären. Deshalb muss die Aufwandsentschädigung bundesweit fairer und einheitlicher gestaltet werden.  Darum und insbesondere auch vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten, muss der Gesetzgeber aktiv werden und eine angemessene Mindestaufwandsentschädigung im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) festlegen. Diese könnte sich an der Mindestausbildungsvergütung orientieren. Außerdem fordern wir, dass Freiwillige vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Ziel sollte es in jedem Fall sein, allen jungen Menschen einen Freiwilligendienst zu ermöglichen, egal wie deren finanzielle Situation aussieht und ob diese von ihren Familien unterstützt werden oder nicht. Die bisherigen Aufwandsentschädigungen reichen bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten für viele junge Menschen nicht aus. Bei Freiwilligendiensten im Ausland sollen die entsprechenden Taschengelder bzw. Aufwandsentschädigungen abhängig von den entsprechenden Aufenthaltsländern festgesetzt werden. Freie Fahrt für Freiwillige: Freiwillige brauchen ein bezahlbares Ticket Aktuell müssen Freiwillige einen Großteil ihres Taschengeldes in Fahrtkosten investieren. Unabhängig von der Frage, ob es eine Nachfolge für das 9-€ Ticket geben wird, fordern wir, dass die Trägerorganisationen durch Bund und Land so ausgestattet werden, dass sie die Fahrtkosten, die den Freiwilligen durch ihre Fahrt zur Dienststelle entstehen, übernehmen.  Unsere Forderungen im Überblick
  • Die Schaffung von mehr Freiwilligendienststellen, damit jede*r, der/die einen Freiwilligendienst absolvieren möchte, einen Platz bekommen kann
  • Eine faire und bundeseinheitliche Mindestaufwandsentschädigung für Freiwilligendienstleistende
  • Eine Befreiung der Freiwilligendienstleistenden von der Pflicht, die Rundfunkbeiträge zu zahlen
  • Eine bessere finanzielle Ausstattung der Trägerorganisationen, sodass sie auch die Fahrtkosten zur Dienststelle übernehmen können
Änderungsantrag (PDF)
Text des Beschlusses:

Freiwilligendienste stärken – Mindestaufwandentschädigung und mehr Dienststellen

Bundesweit engagieren sich jährlich tausende, hauptsächlich junge Menschen in Freiwilligendiensten wie dem FSJ, dem FÖJ oder dem BFD. Doch ihre Interessen finden kaum Gehör. Während eine Debatte über die Einführung eines Pflichtdienstes geführt wird, sehen die Haushaltspläne Mittelkürzungen für die aktuell bestehenden Freiwilligendienste vor.

Wir fordern, die Freiwilligendienste zu stärken und die tatsächliche Situation der Freiwilligen zu verbessern, bevor ein so schwerer Grundrechtseingriff wie ein Pflichtdienst in Erwägung gezogen wird.  

Dies beinhaltet:

 Mehr Freiwilligendienststellen

Aktuell gibt es jährlich bei weitem mehr Bewerber*innen als Plätze für einen Freiwilligendienst. Dies zeigt, dass es nicht am Engagement der jungen Menschen fehlt, sondern an einem zufriedenstellenden Angebot und einer entsprechenden Ausstattung der Trägerorganisationen.

Wir fordern, dass ausreichend Freiwilligendienststellen geschaffen und finanziert werden, damit jede*r, der/die einen Freiwilligendienst absolvieren möchte, die Möglichkeit dazu hat. Die Knappheit der Plätze und die geringe finanzielle Ausstattung der Trägerorganisationen führt insbesondere dazu, dass vergleichsweise immer noch wenige Menschen aus bildungsferneren Schichten angesprochen werden und hauptsächlich Menschen mit höheren Schulabschlüssen einen Platz für einen Freiwilligendienst erhalten. Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, braucht es also zuallererst genügend Dienststellen.

 Für eine gerechte Mindestaufwandsentschädigung

Es ist sehr undurchsichtig, was Freiwillige aktuell als Aufwandsentschädigung erhalten. Fakt ist aber, dass es vielfach nicht zum Leben ausreicht und die Ableistung eines Freiwilligendienstes deshalb oft nur möglich ist, wenn man weiterhin bei den Eltern wohnen kann oder anderweitig familiäre Unterstützung hat.

Eine stichprobenartige Untersuchung der Aufwandsentschädigungen offenbart sehr große Unterschiede je nach Träger und Bundesland (z.B. 300€ – 700€). Die Unterschiede der Höhe der Aufwandsentschädigungen lassen sich in erster Linie nicht durch die unterschiedlichen Mittel, die den Trägern zur Verfügung stehen, den Unterschieden in den Tätigkeitsfeldern oder den Unterschieden bei den Lebenshaltungskosten in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands erklären. Deshalb muss die Aufwandsentschädigung bundesweit fairer und einheitlicher gestaltet werden.

 Darum und insbesondere auch vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten, muss der Gesetzgeber aktiv werden und eine angemessene Mindestaufwandsentschädigung im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) festlegen. Diese könnte sich an der Mindestausbildungsvergütung orientieren.

Außerdem fordern wir, dass Freiwillige vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

Ziel sollte es in jedem Fall sein, allen jungen Menschen einen Freiwilligendienst zu ermöglichen, egal wie deren finanzielle Situation aussieht und ob diese von ihren Familien unterstützt werden oder nicht. Die bisherigen Aufwandsentschädigungen reichen bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten für viele junge Menschen nicht aus.

Bei Freiwilligendiensten im Ausland sollen die entsprechenden Taschengelder bzw. Aufwandsentschädigungen abhängig von den entsprechenden Aufenthaltsländern festgesetzt werden.

Freie Fahrt für Freiwillige: Freiwillige brauchen ein bezahlbares Ticket

Aktuell müssen Freiwillige einen Großteil ihres Taschengeldes in Fahrtkosten investieren.

Unabhängig von der Frage, ob es eine Nachfolge für das 9-€ Ticket geben wird, fordern wir, dass die Trägerorganisationen durch Bund und Land so ausgestattet werden, dass sie die Fahrtkosten, die den Freiwilligen durch ihre Fahrt zur Dienststelle entstehen, übernehmen.

 Unsere Forderungen im Überblick

  • Die Schaffung von mehr Freiwilligendienststellen, damit jede*r, der/die einen Freiwilligendienst absolvieren möchte, einen Platz bekommen kann
  • Eine faire und bundeseinheitliche Mindestaufwandsentschädigung für Freiwilligendienstleistende
  • Eine Befreiung der Freiwilligendienstleistenden von der Pflicht, die Rundfunkbeiträge zu zahlen
  • Eine bessere finanzielle Ausstattung der Trägerorganisationen, sodass sie auch die Fahrtkosten zur Dienststelle übernehmen können
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: