Ä01 zum 16/I/2016

Status:
Annahme

Ersetze den gesamten Antragstext wie folgt:

„Die SPD Brandenburg spricht sich im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform dafür aus, dass die staatliche Schulaufsicht durch Schulämter ausgeübt wird, deren örtliche Zuständigkeit sich jeweils auf das Gebiet eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt erstreckt. Die Schulämter sollen dabei – entsprechend dem bis 2001 geltenden, bewährten System – von einer Doppelspitze aus Landrat/Landrätin und Schulrat/Schulrätin geführt werden.

Bei Zuordnung der Schulaufsicht an die Kreise soll eine landesweite Vertretungsreserve oder Vertretungskooperation die Nutzung von Größenverteilungen in der Sicherstellung einer flexiblen und adäquaten Personalausstattung für die brandenburgischen Schulen weiter gewährleisten.“

Begründung:

In der Frage der Schulaufsicht hat das Land Brandenburg in den letzten Jahrzehnten so ziemlich alle Varianten erprobt. Nach dem gescheiterten Versuch, die Schulaufsicht in einem zentralen Landesschulamt zusammenzufassen, sind nunmehr wieder fünf staatliche Schulämter eingerichtet worden.

Unseres Erachtens ist die richtige Stelle für die Schulaufsicht aber diejenige, die auch Träger der meisten Schulen ist. Dies sind die Landkreise und kreisfreien Städte, jedenfalls im Bereich der weiterbildenden Schulen. Mittlerweile lassen sich die inneren und äußeren Angelegenheiten kaum noch in dem Maße trennen, das eine Kompetenzteilung rechtfertigen würde, beispielsweise in Fragen der Inklusion. Die Schulräte in ihrer jetzigen Struktur sind einerseits zu weit vom Schulalltag entfernt, um wirksam eingreifen zu können, andererseits aber auch zu kleinteilig organisiert, um die durch das Konzept der „dezentralen Konzentration“ (Zusammenfassung der Schulaufsicht an Standorten im berlinfernen Raum) erwünschten Effekte von Verschlankung und Effizienz erzielen zu können.

Auch der Landkreistag Brandenburg hat sich in seiner Stellungnahme zur Verwaltungsstrukturreform für eine Kommunalisierung der Schulaufsicht ausgesprochen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand