16/I/2016 Übertragung der Schulaufsicht auf die Landkreise

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Status:
Annahme

Die SPD Brandenburg spricht sich im Rahmen der Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform für eine Übertragung der Schulaufsicht auf die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Landesbehörde aus.

Bei Übertragung der Schulaufsicht auf die Kreise soll eine landesweite Vertretungsreserve oder Vertretungskooperation die Nutzung von Größenverteilungen in der Sicherstellung einer flexiblen und adäquaten Personalausstattung für die brandenburgischen Schulen weiter gewährleisten.

Begründung:

Entscheidungen, die den Schulalltag direkt betreffen, sollten unserer Auffassung nach so nahe bei SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern wie möglich getroffen werden. Deshalb plädieren wir dafür, die Schulaufsicht und damit auch Entscheidungskompetenzen in organisatorischen Fragen, beim Personaleinsatz und beispielsweise auch bei der Besetzung von Führungspositionen, auf die Kreisebene zu delegieren. Lediglich die Gestaltung der Rahmenlehrpläne sowie die Pflicht zur Garantie einer ausreichenden Personalversorgung sollte auf Landesebene verbleiben. Wir sind zuversichtlich, dass die Kreise nach der Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform leistungsfähig genug sein werden, um diese Aufgabe zu schultern.

In der Frage der Schulaufsicht hat das Land Brandenburg in den letzten Jahrzehnten so ziemlich alle Varianten erprobt. Nach dem gescheiterten Versuch, die Schulaufsicht in einem zentralen Landesschulamt zusammenzufassen, sind nunmehr wieder fünf staatliche Schulämter eingerichtet worden.

Unseres Erachtens ist die richtige Stelle für die Schulaufsicht aber diejenige, die auch Träger der meisten Schulen ist. Dies sind die Landkreise und kreisfreien Städte, jedenfalls im Bereich der weiterbildenden Schulen. Mittlerweile lassen sich die inneren und äußeren Angelegenheiten kaum noch in dem Maße trennen, das eine Kompetenzteilung rechtfertigen würde, beispielsweise in Fragen der Inklusion. Die Schulräte in ihrer jetzigen Struktur sind einerseits zu weit vom Schulalltag entfernt, um wirksam eingreifen zu können, andererseits aber auch zu kleinteilig organisiert, um die durch das Konzept der „dezentralen Konzentration“ (Zusammenfassung der Schulaufsicht an Standorten im berlinfernen Raum) erwünschten Effekte von Verschlankung und Effizienz erzielen zu können.

Auch der Landkreistag Brandenburg hat sich in seiner Stellungnahme zur Verwaltungsstrukturreform für eine Kommunalisierung der Schulaufsicht ausgesprochen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä01 zum 16/I/2016 Ändern 12 Jusos Brandenburg Ersetze den gesamten Antragstext wie folgt: "Die SPD Brandenburg spricht sich im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform dafür aus, dass die staatliche Schulaufsicht durch Schulämter ausgeübt wird, deren örtliche Zuständigkeit sich jeweils auf das Gebiet eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt erstreckt. Die Schulämter sollen dabei – entsprechend dem bis 2001 geltenden, bewährten System – von einer Doppelspitze aus Landrat/Landrätin und Schulrat/Schulrätin geführt werden. Bei Zuordnung der Schulaufsicht an die Kreise soll eine landesweite Vertretungsreserve oder Vertretungskooperation die Nutzung von Größenverteilungen in der Sicherstellung einer flexiblen und adäquaten Personalausstattung für die brandenburgischen Schulen weiter gewährleisten."
Stellungnahme(n):
Beschlussfassung durch den SPD-Landesvorstand Beschluss steht aus Der Landesvorstand der SPD Brandenburg hat in seiner Sitzung am 8. April 2017 den Antrag letzmalig diskutiert und folgendem Beschluss gefasst: Der Antrag wird überarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt neu eingebracht. Zu diesem Zweck wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, bestehend aus den Jusos in der SPD Brandenburg, der AfB in der SPD Brandenburg, der SGK Brandenburg und der SPD-Landtagsfraktion Brandenburg. Diese Arbeitsgruppe soll im Oktober 2017 eine neue Fassung des Antrages vorlegen.

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