Ä1 zum 20/I/2026

Neuer Titel: Einsatz von digitaler Analysesoftware für Polizei- und Sicherheitsbehörden in Brandenburg – Grundrechte schützen, digitale Souveränität stärken

 

Ersetze Zeile 1-14 durch:

Die SPD Brandenburg setzt sich für einheitliche, hohe rechtliche und ethische Standards beim Einsatz digitaler Analyse- und Polizeisoftware ein, die den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte gewährleisten. Statt auf intransparente Anbieter zu setzen, sollen Polizei- und Sicherheitsbehörden in Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem Bund für mehr digitale Souveränität in den Aufbau eigener, staatlich kontrollierter und quelloffener IT-Lösungen investieren. Es soll möglichst eine bundes- und europaeinheitliche Lösung angestrebt werden.

Begründung:

Der Einsatz von Analysesoftware für Polizei- und Sicherheitsbehörden birgt erhebliche Risiken für die Rechte und Freiheiten aller Bundesbürger, insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Es kann bei intransparenten Softwareanbietern nicht ausgeschlossen werden, dass durch Analysefehler natürliche Personen diskriminiert und/oder zu Unrecht einer Straftat beschuldigt werden. Es besteht das potentielle Risiko einer anlasslosen oder unverhältnismäßigen Datenverarbeitung, die zu tief in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürger eingreift.

Insbesondere amerikanische Softwareanbieter haben in aller Regel enge Verbindungen zu US-Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse amerikanischer Behörden durch die Gesetze von Cloud Act und FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act) kann ein Zugriff amerikanischer Behörden auf hochsensible personenbezogene Daten aus polizeilichen Ermittlungen nicht ausgeschlossen werden. Einige Analysesoftware ermöglichen die umfassende Verknüpfung und Analyse großer Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen, die vor allem nicht transparent und nachvollziehbar sind.

Die SPD Brandenburg steht für den Schutz der Grundrechte und für eine Sicherheitspolitik, die auf Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen setzt. Anstatt millionenschwere Aufträge an intransparente Überwachungskonzerne zu vergeben, sollten öffentliche Gelder in die Entwicklung eigener, sicherer und quelloffener Systeme investiert werden, die europäische Datenschutzstandards erfüllen.

Der Einsatz privatwirtschaftlicher und intransparenter Analysesoftware könnte zudem rechtliche und finanzielle Risiken für das Land Brandenburg bedeuten. Soweit die Analysesoftware nicht alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, ist mit Verfassungsbeschwerden zu rechnen. Bei Einsatz privatwirtschaftlicher Softwareanbieter kann eine zu starke Abhängigkeit entstehen, die zu unkalkulierbaren Preiserhöhungen führen kann. Insbesondere in Zeiten schwieriger Haushaltslagen bedarf es einer verlässlichen und transparenten Kostenkontrolle. In jedem Fall ist eine Abwägung aller Vor- und Nachteile vorzunehmen und eine eingehende und nachvollziehbare Grundrechtsabwägung durchzuführen und zu dokumentieren.