Ä163 zum 01/I/2019

Status:
Ablehnung

Ergänze den Aufzählungspunkt wie folgt: „Unser Ziel ist: landesweit 5G bis 2025!“

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Die Versteigerung der 5G-Frequenzen in Deutschland hat am 19. März 2019 begonnen. Zur Disposition stehen zunächst Bänder bei 2 GHz, sowie 3,4 GHz bis 3,7 GHz – also weit über den derzeitigen Nutzbändern bis 2,6 GHz für LTE. Leider sinkt damit die Reichweite der Mobilfunkstationen deutlich, so dass ein flächendeckender 5G-Ausbau mit diesen Frequenzbereichen praktisch auszuschließen ist. Für einen flächendeckenden Ausbau sind vor allem niedrige Bereiche geeignet, bei denen der Abstand zwischen den Funk-Standorten wesentlich größer als bei höheren Frequenzen sein kann. Das Problem ist, dass dafür das 700/800-Megahertz-Netz vorgesehen ist, dass auch für digitales Fernsehen oder drahtlose Mikrofone eingesetzt wird. Die EU hat beschlossen, das Band für 5G freizumachen (umzuwidmen). Allerdings haben die Länder noch bis 30. Juni 2020 Zeit dies umzusetzen, und falls sie dazu „aus berechtigten Gründen“ nicht in der Lage sind, können sie sich bis zu zwei Jahre zusätzlich Zeit nehmen. Erst ab 2025 kann mit einem breit angelegten Flächenausbau gerechnet werden, wenn weitere geeignete Niedrigfrequenzen frei werden.

Beschluss: Ablehnung