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Mit der schnellstmöglichen Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende modernisieren wir Verwaltungsvorgänge. Mit der Karte sollen alle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgezahlt werden. Damit entlasten wir die Kommunen von Verwaltungsaufwänden und treiben die Digitalisierung voran. Die Bezahlkarte ersetzt den analogen Auszahlungsprozess. Auslandsüberweisungen sind mit ihr nicht möglich, was auch eine mögliche Finanzierung von Schlepperkriminalität auf diesem Wege ausschließt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden gewahrt.

Weiterhin werden wir schnellstmöglich eine Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und -bewerber einführen. Sie soll dazu dienen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuzahlen. Dadurch sollen Überweisungen ins Ausland eingegrenzt und die Finanzierung von Schlepperkriminalität erschwert werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
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