21/I/2025 Änderung Schulgesetz

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Status:
Überweisung

Der Landesparteitag möge beschließen, dass die SPD-Mitglieder in der Landesregierung und der Landtagsfraktion dazu aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass

  • 73 Abs. 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes dahingehend geändert wird, dass auch qualifizierte Schulbedienstete, die über keine im Sinne des Beamtenrechts „anerkannte Befähigung“ verfügen, zu Schulleitern und anderen Schulleitungsfunktionen berufen werden können. Die VV-Auswahlverfahren-Leitungsfunktionen wäre im Abschnitt „2 – Stellenausschreibungen“ Abs. (2) sowie § 3 der Studienordnung für das berufsbegleitende Zusatzstudium zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Schulmanagement“, zul. vom 1. 9. 2024 entsprechend anzupassen.
Begründung:

Angesichts des schon lange bestehenden und absehbar noch zunehmenden Mangels an qualifiziertem Schulleitungspersonal sollten Leitungspositionen nicht prinzipiell nur laufbahnbefähigten Personen zugänglich sein, sondern auch qualifizierten Seiteneinsteigern offenstehen. Aus nicht-beamtenrechtlicher Perspektive sind hierzu keinerlei Hinderungsgründe erkennbar, und andere Bundesländer (z.B. Sachsen-Anhalt) sind bereits diesen Weg gegangen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Überweisung an LTF
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landtagsfraktion: Weiterverfolgung durch Landtagsfraktion Der Antrag greift eine berechtigte und aktuelle Problemlage auf: In vielen Regionen Brandenburgs bleiben ausgeschriebene Schulleitungsstellen über längere Zeit unbesetzt. Der Mangel an geeignetem Leitungspersonal gefährdet nicht nur die Funktionsfähigkeit einzelner Schulen, sondern belastet auch das Kollegium und die Unterrichtsorganisation.   Die SPD-Landtagsfraktion teilt die Einschätzung, dass das Schulmanagement insgesamt gestärkt werden muss. Dazu gehört auch, den Kreis potenzieller Bewerber*innen auf Leitungsfunktionen zu erweitern. Es erscheint sachgerecht zu prüfen, ob qualifizierte Schulbedienstete, die über nachweisbare pädagogische und organisatorische Kompetenzen verfügen, künftig vollständig Schulleitungsaufgaben übernehmen können – auch wenn sie keine beamtenrechtlich anerkannte Laufbahnbefähigung besitzen.   Andere Bundesländer – etwa Sachsen-Anhalt – haben bereits Wege gefunden, Seiteneinsteiger*innen nach entsprechender Qualifizierung den Zugang zu Leitungsfunktionen zu eröffnen. Eine solche Öffnungsklausel könnte auch in Brandenburg einen Beitrag dazu leisten, Schulen in Zeiten des Fachkräftemangels handlungsfähig zu halten. Voraussetzung wäre eine verlässliche Qualitätssicherung, etwa durch verbindliche Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des berufsbegleitenden Zusatzstudiums „Schulmanagement“.   Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt das Anliegen, den Zugang zu Schulleitungsfunktionen zu erweitern, und steht einer entsprechenden Anpassung des § 73 Abs. 1 BbgSchulG grundsätzlich offen gegenüber. Gemeinsam mit den Fachpolitikerinnen und Expertinnen aus dem Bildungsbereich soll geprüft werden, wie qualifizierte Schulbedienstete künftig auch ohne laufbahnbefähigendes Lehramtsstudium Leitungsverantwortung übernehmen können, ohne die schulische Qualität oder die Gleichbehandlung im Dienstrecht zu beeinträchtigen.
Überweisungs-PDF:

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