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Der Landesparteitag möge beschließen, dass die SPD-Mitglieder in der Landesregierung und der Landtagsfraktion dazu aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass
- 73 Abs. 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes dahingehend geändert wird, dass auch qualifizierte Schulbedienstete, die über keine im Sinne des Beamtenrechts „anerkannte Befähigung“ verfügen, zu Schulleitern und anderen Schulleitungsfunktionen berufen werden können. Die VV-Auswahlverfahren-Leitungsfunktionen wäre im Abschnitt „2 – Stellenausschreibungen“ Abs. (2) sowie § 3 der Studienordnung für das berufsbegleitende Zusatzstudium zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Schulmanagement“, zul. vom 1. 9. 2024 entsprechend anzupassen.
Angesichts des schon lange bestehenden und absehbar noch zunehmenden Mangels an qualifiziertem Schulleitungspersonal sollten Leitungspositionen nicht prinzipiell nur laufbahnbefähigten Personen zugänglich sein, sondern auch qualifizierten Seiteneinsteigern offenstehen. Aus nicht-beamtenrechtlicher Perspektive sind hierzu keinerlei Hinderungsgründe erkennbar, und andere Bundesländer (z.B. Sachsen-Anhalt) sind bereits diesen Weg gegangen.