21/I/2025 Änderung Schulgesetz

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Status:
Nicht abgestimmt

Der Landesparteitag möge beschließen, dass die SPD-Mitglieder in der Landesregierung und der Landtagsfraktion dazu aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass

  • 73 Abs. 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes dahingehend geändert wird, dass auch qualifizierte Schulbedienstete, die über keine im Sinne des Beamtenrechts „anerkannte Befähigung“ verfügen, zu Schulleitern und anderen Schulleitungsfunktionen berufen werden können. Die VV-Auswahlverfahren-Leitungsfunktionen wäre im Abschnitt „2 – Stellenausschreibungen“ Abs. (2) sowie § 3 der Studienordnung für das berufsbegleitende Zusatzstudium zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Schulmanagement“, zul. vom 1. 9. 2024 entsprechend anzupassen.
Begründung:

Angesichts des schon lange bestehenden und absehbar noch zunehmenden Mangels an qualifiziertem Schulleitungspersonal sollten Leitungspositionen nicht prinzipiell nur laufbahnbefähigten Personen zugänglich sein, sondern auch qualifizierten Seiteneinsteigern offenstehen. Aus nicht-beamtenrechtlicher Perspektive sind hierzu keinerlei Hinderungsgründe erkennbar, und andere Bundesländer (z.B. Sachsen-Anhalt) sind bereits diesen Weg gegangen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion (Konsens)
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