17/II/2023 Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse

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Status:
Annahme mit Änderungen

Für die Anerkennung ausländischer Berufs- und Schulabschlüsse im Rahmen der Verbesserungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll eine einheitliche, zuständige Stelle in der Landesregierung (Ministerium) geschaffen werden, soweit dem nicht Bundesrecht (z.B. Ärzte oder Physiotherapeuten) entgegensteht.

Begründung:

Durch die Standardisierung und Vereinheitlichung der Prozesse im Anerkennungsverfahren kann der Prozess weitestgehend digitalisiert werden. So können Interessent*innen alle notwendigen Unterlagen vorab bereits auf digitalem Wege einreichen. Ferner ist sicherzustellen, dass alle Unterlagen wie international üblich, auch in Englisch oder Französisch eingereicht werden können. Dies ist bereits in mehreren Bundesländern üblicher Standard. So werden z.B. sämtliche türkische Hochschulabschlüsse auch in Englisch zertifiziert.

Ferner darf das fehlende Sprachzeugnis für Deutsch nicht zum Hinderungsgrund werden, vielmehr ist dann die Genehmigung zunächst für zwei Jahre zu befristen und nachzureichen.

Gleiches gilt für eventuelle zu ergänzende Qualifikationen – hierbei verpflichtet sich der/die einstellende Unternehmer*in für entsprechende Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 2 Jahre) zu sorgen.

Durch diese Bündelung der Zuständigkeiten statt wie bisher im Bildungsministerium, Handwerkskammer und den drei IHKs sollen die Verfahren vereinheitlicht und beschleunigt werden.

Schaffen wir eine „Willkommenskultur“ für dringend benötigte Fachkräfte in Brandenburg, denn sonst wird langfristig die Rente mit 75 auf Grund der fehlenden Arbeitskräfte wahr.

 

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Version der Antragskommission:

Die Antragstellenden werden gebeten, die Anträge 17, 48, 49 und 70 in einen Antrag zusammenzuführen.

Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä1 zum 17/II/2023 Ändern 1-7 AG Migration und Vielfalt, AGS Neuer Text und Titel: Vereinfachte Anerkennung ausländischer Qualifikationen und Integration von Geflüchteten Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden gebeten, sich dafür einzusetzen, die Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen ganzheitlich zu verbessern. Dies beinhaltet:
  • Eine zentrale Anlaufstelle in der Landesregierung (Ministerium) zur Standardisierung und Digitalisierung der Anerkennungsprozesse zu schaffen, um die Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  • Multilinguale Unterlagen: Ermöglichung der Einreichung von Unterlagen in Englisch oder Französisch; vorübergehende Akzeptanz fehlender Sprachzeugnisse mit befristeter Genehmigung.
  • Bündelung der Zuständigkeiten: Zusammenführung der Zuständigkeiten in der Landesregierung, um Verfahren zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.
  • Meister*innen- und Techniker*innenprüfungen bzw. Nachprüfungen in verschiedenen Sprachen anbieten.
  • Förderung von 6-monatigen Praktika in Betrieben mit begleitenden Deutschkursen und anschließender Bewertung der Fähigkeiten.  Eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagenturen, Jobcentern, Bildungseinrichtungen und Unternehmen ist eine sinnvolle und effektive Vorgehensweise, um diese Förderung umzusetzen.
  • Integration durch Qualifikation: Schnelle Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Anpassung an deutsche Standards durch effektive Fortbildungen und Praktika.
  • Förderung der Berufsorientierung: Maßnahmen zur Förderung der Berufsorientierung für Geflüchtete, um sie besser auf die Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes vorzubereiten. –
  • Vereinfachte Ausbildungsanerkennung: Schaffung einer effizienten und transparenten Struktur für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen, inklusive individueller Beratung und beschränkter Nachschulungen.
  • Kostengerechte Verteilung: Gebündelte Zuständigkeiten und kostengerechte Verteilung zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Antragstellenden für eine effiziente und faire Umsetzung.
 
Änderungsantrag (PDF)
Beschluss: Vereinfachte Anerkennung ausländischer Qualifikationen und Integration von Geflüchteten
Text des Beschlusses:

Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden gebeten, sich dafür einzusetzen, die Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen ganzheitlich zu verbessern. Dies beinhaltet:

  • Eine zentrale Anlaufstelle in der Landesregierung (Ministerium) zur Standardisierung und Digitalisierung der Anerkennungsprozesse zu schaffen, um die Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  • Multilinguale Unterlagen: Ermöglichung der Einreichung von Unterlagen in Englisch oder Französisch; vorübergehende Akzeptanz fehlender Sprachzeugnisse mit befristeter Genehmigung.
  • Bündelung der Zuständigkeiten: Zusammenführung der Zuständigkeiten in der Landesregierung, um Verfahren zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.
  • Meister*innen- und Techniker+innenprüfungen bzw. Nachprüfungen in verschiedenen Sprachen anbieten.
  • Förderung von 6-monatigen Praktika in Betrieben mit begleitenden Deutschkursen und anschließender Bewertung der Fähigkeiten.  Eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagenturen, Jobcentern, Bildungseinrichtungen und Unternehmen ist eine sinnvolle und effektive Vorgehensweise, um diese Förderung umzusetzen.
  • Integration durch Qualifikation: Schnelle Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Anpassung an deutsche Standards durch effektive Fortbildungen und Praktika.
  • Förderung der Berufsorientierung: Maßnahmen zur Förderung der Berufsorientierung für Geflüchtete, um sie besser auf die Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes vorzubereiten. –
  • Vereinfachte Ausbildungsanerkennung: Schaffung einer effizienten und transparenten Struktur für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen, inklusive individueller Beratung und beschränkter Nachschulungen.
  • Kostengerechte Verteilung: Gebündelte Zuständigkeiten und kostengerechte Verteilung zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Antragstellenden für eine effiziente und faire Umsetzung.
Beschluss-PDF:

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