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Der Vorstand des Landesverbandes Brandenburg wird beauftragt die derzeitig gültige Satzung des Landesverbandes vom 15.10.2016 an das derzeit gültige SPD-Organisationsstatut vom 25.04.2024 sowie an gesetzliche Regelungen anzupassen, soweit dies erforderlich ist.
Die derzeitige Satzung des Landesverbandes Brandenburg ist veraltet und bedarf einer Anpassung. So ist § 5 Abs. 3 Satz 6 der Satzung im Wortlaut „Der/die Kassierer/in ist gleichzeitig Datenschutzbeauftragte(r) des Ortsvereins.“ nicht mit Art. 37 Abs. 5 DSGVO vereinbar und daher unwirksam.
Erledigt durch Antrag 3