93/II/2018 Antibiotika-Reduzierung

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Status:
Überweisung

Die SPD-Landtagsfraktion wird gebeten, eine rechtsverbindliche Regelung auf den Weg zu bringen, die die Ausbreitung von resistenten Keimen im Umfeld von Tierhaltungsanlagen wirksam verhindert. Darüber hinaus ist eine Freisetzung von Antibiotika nach der Behandlung von Tieren durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. Sie sind rechtlich festzuschreiben.

Sollte das Land keine eigene Grundlage für eine landesrechtliche Regelung haben, ist durch die SPD-Landtagsfraktion die Landesregierung aufzufordern über eine Bundesratsinitiative tätig zu werden, durch die eine Verringerung der resistenten Keime in den Badeseen und der Antibiotikarückstände in den Trinkwasserschichten Deutschlands zweifelsfrei erzielt wird. Ist die Bundesratsinitiative nicht innerhalb von 2 Jahren erfolgreich, fällt die Aufgabe auf die Landesregierung zurück.

Begründung:

Zu Brandenburg gehört eine starke Agrarwirtschaft, die neben der pflanzlichen Produktion auch im Sinne einer Kreislaufwirtschaft auf die Tierhaltung setzt. Fleischproduktion ist ein Faktor, der zur Stabilität der Gesamtwirtschaft beiträgt. Eine verantwortungsvolle Fleischproduktion kann nur dann zukunftsorientiert sein, wenn die damit verbundenen Folgen verträglich für Umwelt und Menschen sind. Daher ist es wichtig, dass die Antibiotikaminderung in der Tierhaltung konsequent umgesetzt wird und hierzu flankierend eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, um wirksam die Freisetzung von resistenten Bakterien und Tierarzneimittelresten (über Tierausscheidungen) zu verhindern. Denn überall dort, wo Antibiotika zum Einsatz kommen, bilden sich resistente Bakterienstämme aus. In der Tierhaltung eingesetzte Antibiotika und deren Wirkung auf Bakterien belasten besonders das direkte Umfeld. Dabei werden nicht nur der Boden und die Luft belastet: In Niedersachsen wurde festgestellt, dass sich resistente Bakterien inzwischen auch in Oberflächengewässern, wie Badeseen, Bächen und Flüssen befinden. Daher ist es geboten gesetzlich zu regeln, welche Maßnahmen beim Einsatz von Antibiotika zu ergreifen sind, um wirksam zusätzliche Gefährdung von Menschen auszuschließen.

Ausführliche Untersuchungen zur Verbreitung, Wirkung und länderspezifischen Unterschieden wurden in den Niederlanden und von der Europäischen Union durchgeführt:

  • Die Arbeit der Niederländischen Forscherbelegen den Übertragungsweg von Tier zu Mensch.
  • Die Europäische Union weist über ein groß angelegtes Forschungsprojekt nach, dass inzwischen alle Länder betroffen sind, allerdings mit lokalen Unterschieden.

Die Folgen der Verbreitung von antibiotikaresistenten Keimen sind bekannt und anerkannt.  So erklärt das Bundesgesundheitsministerium:

„In Deutschland erkranken jährlich 400.000 bis 600.000 Menschen an nosokomialen Infektionen – das sind Infektionen, die im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung erworben werden und die umgangssprachlich auch als Krankenhausinfektionen bezeichnet werden. 10.000 bis 15.000 Menschen sterben jährlich daran.“

Das Risiko ist keines, das sich fernab unsere Aufmerksamkeit nur innerhalb von Mastanlagen abspielt. Mit der Belastung unserer Badeseen und Flüsse erreicht das Problem ganz lebensnah unseren Alltag auch in den Städten –  unabhängig von persönlichen Ernährungsgewohnheiten und landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Ziel des zu erarbeitenden Rechtsrahmen muss es sein, die Tierhaltung auf ein Niveau zu heben in dem der Einsatz von Antibiotika eine absolute Ausnahme darstellt und von einer behördlichen Genehmigung abhängig gemacht wird, um entsprechende Vorsorgemaßnahmen festlegen zu können, die eine Freisetzung von Arzneimitteln in die Umwelt wirksam entgegen wirken. Hierzu gehören ebenfalls Maßnahmen, die den illegalen Einsatz wirksam ausschließen. Beispielgebend können hier die Regelungen für die ökologische Produktion sein.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion

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