72/I/2025 Antrag auf Aufrechterhaltung einer adäquaten Versorgung der Bevölkerung

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Status:
Überweisung

Die Landesregierung unterstützt die Landkreise in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung, bei der Entwicklung wirksamer Maßnahmen, um die Kosten bei der Notfallversorgung zu reduzieren.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Sicherstellung eines funktionierenden und handlungsfähigen ärztlichen Bereitschaftsdienstes
  • Prüfung und Schaffung rechtlich notwendiger Voraussetzungen für den Einsatz von Gemeindenotfallsanitäter/innen, um diese im ländlichen Raum zum Einsatz bringen zu können
  • Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Vertragsärzten im hausärztlichen Bereich, um der im aktuellen Gesundheitsbericht um Unterversorgungen entgegenzuwirken und damit Rettungseinsätze auf das notwendige Maß zu reduzieren.
Begründung:

Derzeit ist der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst fast durchgängig nicht in der Lage, in Notfällen eine adäquate Hilfe zu leisten. Unter der Telefonnummer 116 117 ist zum einen eine Kontaktaufnahme mit schier endlos langen Warteschleifen verbunden. Zum anderen erhalten Hilfesuchende dann noch nicht einmal einen ärztlichen Rat. Sie werden vielmehr vom Telefondienst darauf hingewiesen, dass der Bereitschaftsarzt/- die Bereitschaftsärztin weder Medikamente noch Instrumente mit sich führt und infolgedessen ein persönliches Gespräch bzw. ein persönliches Erscheinen des Bereitschaftsarztes/ der Bereitschaftsärztin nicht zielführend wäre – also abgelehnt wird. Statt erbetener Hilfe erhält der Anrufer/ die Anruferin den Hinweis, bitte das nächstgelegene Medizinische Versorgungszentrum aufzusuchen oder aber den Rettungsdienst zu informieren.

Demzufolge sind für eine Reduzierung von unnötigen Rettungseinsätzen die Krankenkassen über ihre Vereinigung selbst verantwortlich, den ärztlichen Bereitschaftsdienst sowohl personell als auch in ihrer medizinischen Versorgungsfähigkeit in die Lage zu versetzen, eine ausreichende Notversorgung im Vorfeld des Rettungseinsatzes zu gewährleisten. Darauf hat der Landesgesetzgeber seinen Einfluss auf die Krankenkassen auszuüben.

Eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung der Rettungseinsätze ist über den Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern/Gemeindenotfallsanitäterinnen gegeben. Diese können vor Ort fachlich versiert über die Notwendigkeit eines Rettungswagens- und Notarzteinsatz entscheiden. Für den Einsatz dieser speziell ausgebildeten Gemeindenotfallsanitäter/-sanitäterinnen sind die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen noch nicht vorliegend und müssen dringend geschaffen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Überweisung an LTF
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Im Prozess.. Die SPD-Landtagsfraktion macht sich umfassend für die Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen, welche vorwiegend auf Initiative der Fraktion entstanden und im aktuellen Koalitionsvertrag verankert sind, des Landes Brandenburg zur Aufrechthaltung einer umfassenden gesundheitlichen Versorgung für die Bevölkerung in allen Regionen stark. Dazu gehören die 200 Mio. Euro für die Krankenhäuser jeweils für die Jahre 2025 und 2026, wie auch die Bereitstellung der 460 Mio. Euro aus dem Infrastrukturprogramm des Bundes zur Stärkung der Gesundheits-, Krankenhaus- und ambulanten Infrastruktur. Zur Stärkung der gesundheitlichen Versorgung, im Besonderen zur Ärztegewinnung/-ausbildung, macht sich SPD-Landtagsfraktion im Besonderen für das Landärztestipendium, die Stärkung der MHB und vor allem den Aufbau der Universitätsmedizin in der Lausitz stark. Gleichzeitig wird der Prozess der Schaffung und Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes kritisch und konstruktiv begleitet. Weiterhin wird die Fraktion, in Zusammenarbeit mit den für den Gesundheitsbereich wichtigen und verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren, an Lösungen für eine gute gesundheitliche Versorgung im Land Brandenburg arbeiten. Dies betrifft u.a. Gespräche der Fraktion mit der KVBB (gesetzlich für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung zuständig) oder mit Landkreisen und den Kassen. Die betraf in den letzten Monaten v.a. gemeinsam mit dem MGS Lösungen zu finden, dass Patientinnen und Patienten im Punkt von Rettungsdienstgebühren keine finanzielle Belastung erfahren. Zudem fand am 17.10.25 im Bundesrat ein Brandenburger Entschließungsantrag mit dem Titel „Notfallfallreform zügig voranbringen – Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“ eine Mehrheit. Die SPD-Landtagsfraktion macht sich zudem für eine sektorenübergreifenden Versorgung, mit einer besseren Vernetzung, z. B. durch Zusammenarbeit von Bereitschaftsdiensten, ärztlichen Diensten und Leitstellen stark. Aus Sicht der Fraktion können im Zuständigkeitsbereich von Landkreisen bzw. kommunalen Trägern liegende Gemeindenotfallsanitäter eine Alternative sein. Dabei ist es wichtig, dass Notfallsanitäter bzw. Gemeindenotfallsanitäter die beruflichen Voraussetzungen besitzen, was für alle Tätigkeiten im Rettungsdienstbereich gelten muss. Entsprechende Pilotprojekte bzw. Versuche in anderen Bundesländern mit Gemeindenotfallsanitätern sollten bei einer zukünftigen Entscheidungsfindung prüfend hinzugezogen werden.
Überweisungs-PDF:

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