72/I/2025 Antrag auf Aufrechterhaltung einer adäquaten Versorgung der Bevölkerung

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Status:
Nicht abgestimmt

Die Landesregierung unterstützt die Landkreise in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung, bei der Entwicklung wirksamer Maßnahmen, um die Kosten bei der Notfallversorgung zu reduzieren.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Sicherstellung eines funktionierenden und handlungsfähigen ärztlichen Bereitschaftsdienstes
  • Prüfung und Schaffung rechtlich notwendiger Voraussetzungen für den Einsatz von Gemeindenotfallsanitäter/innen, um diese im ländlichen Raum zum Einsatz bringen zu können
  • Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Vertragsärzten im hausärztlichen Bereich, um der im aktuellen Gesundheitsbericht um Unterversorgungen entgegenzuwirken und damit Rettungseinsätze auf das notwendige Maß zu reduzieren.
Begründung:

Derzeit ist der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst fast durchgängig nicht in der Lage, in Notfällen eine adäquate Hilfe zu leisten. Unter der Telefonnummer 116 117 ist zum einen eine Kontaktaufnahme mit schier endlos langen Warteschleifen verbunden. Zum anderen erhalten Hilfesuchende dann noch nicht einmal einen ärztlichen Rat. Sie werden vielmehr vom Telefondienst darauf hingewiesen, dass der Bereitschaftsarzt/- die Bereitschaftsärztin weder Medikamente noch Instrumente mit sich führt und infolgedessen ein persönliches Gespräch bzw. ein persönliches Erscheinen des Bereitschaftsarztes/ der Bereitschaftsärztin nicht zielführend wäre – also abgelehnt wird. Statt erbetener Hilfe erhält der Anrufer/ die Anruferin den Hinweis, bitte das nächstgelegene Medizinische Versorgungszentrum aufzusuchen oder aber den Rettungsdienst zu informieren.

Demzufolge sind für eine Reduzierung von unnötigen Rettungseinsätzen die Krankenkassen über ihre Vereinigung selbst verantwortlich, den ärztlichen Bereitschaftsdienst sowohl personell als auch in ihrer medizinischen Versorgungsfähigkeit in die Lage zu versetzen, eine ausreichende Notversorgung im Vorfeld des Rettungseinsatzes zu gewährleisten. Darauf hat der Landesgesetzgeber seinen Einfluss auf die Krankenkassen auszuüben.

Eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung der Rettungseinsätze ist über den Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern/Gemeindenotfallsanitäterinnen gegeben. Diese können vor Ort fachlich versiert über die Notwendigkeit eines Rettungswagens- und Notarzteinsatz entscheiden. Für den Einsatz dieser speziell ausgebildeten Gemeindenotfallsanitäter/-sanitäterinnen sind die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen noch nicht vorliegend und müssen dringend geschaffen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion (Konsens)
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