19/I/2021 Antrag zur Sicherung einer flächendeckenden Versorgung mit Schulsozialarbeiter*innen in den Schulen

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Status:
Annahme

Nicht nur eine kurzfristige Reaktion aus der Corona-Pandemie, sondern Beständigkeit in der sozialpädagogischen Betreuung in den Schulen des Landes Brandenburg. Es ist eine Vollzeitstelle für 250 Schüler anzustreben.

Begründung:

In Brandenburg soll die flächendeckende Versorgung mit Schulsozialarbeit erreicht werden, unabhängig von der Schulform.

„Schulsozialarbeit Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind Ansprechpartner*innen in allen problematischen Lebenslagen und haben in der Zeit der Schulschließungen den Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen gehalten, wenn auch in der Regel über digitale Kommunikationswege. Das Aktionsprogramm Aufholen nach Corona sieht hier die Möglichkeit zum Ausbau und zur Verstärkung vor. Dazu soll bis zum neuen Schuljahr das Gespräch mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, den Landkreisen und kreisfreien Städten, gesucht werden.“ (Vgl. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Eckpunkte zum Start ins Schuljahr 2021/22: Rahmenbedingungen für eine sichere und offene Schule, in: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, 03.06.2021, https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/65-21_anhang_eckpunkte_zum_start_des_schuljahres_2021_22.pdf (abgerufen am 10.09.2021).)

Die Finanzierung erfolgt als fester Bestandteil durch das Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, mit einem eigenen Landesetat. Die Finanzierung kann den finanzschwachen Kommunen nicht zugemutet werden. Damit sind diese Stellen dauerhaft und zukunftssicher.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Nicht nur eine kurzfristige Reaktion aus der Corona-Pandemie, sondern Beständigkeit in der sozialpädagogischen Betreuung in den Schulen des Landes Brandenburg. Es ist eine Vollzeitstelle für 250 Schüler anzustreben.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Votum der Landtagsfraktion: teilweise umgesetzt Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule ist eine besondere landespolitische Schwerpunktsetzung, insbesondere dem Ausbau der Schulsozialarbeit. Die Schulsozialarbeit wird als ein sozialpädagogisches Angebot für alle Kinder und Jugendlichen an einer Schule betrachtet, das verschiedene Leistungen aus dem Spektrum von §§ 11 -14 SGB VIII (Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Um fast jeder zweiten Schule eine Schulsozialarbeiterin/ einen Schulsozialarbeiter zur Verfügung stellen zu können, werden die Personalkosten für insgesamt 378 Stellen bezuschusst. Die 54 zusätzliche Stellen zur Stärkung der Schulsozialarbeit im Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ sollen dauerhaft fortgeführt werden.
Überweisungs-PDF:

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