18/I/2025 Aufklärung über Sexualdelikte in den Sexualkundeunterricht integrieren

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Status:
Nicht abgestimmt

Sexualdelikte sollen im Rahmen des Sexualkunde- bzw. Aufklärungsunterrichts in brandenburgischen Schulen thematisiert werden und somit im Rahmenlehrplan niedergeschrieben werden. Dabei sollen insbesondere die Erfordernisse von Konsens, die Abgrenzung strafbarer sexueller Handlungen, sowie die Konsequenzen eines Strafverfahrens im Falle eines Sexualdelikts altersgerecht vermittelt werden. Hierbei muss es die Möglichkeit für Schüler*innen geben, die Lehrkraft nach Geschlecht und/oder Vertrauen wählen zu können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, ihre eigenen sexuellen Grenzen zu erkennen und deutlich zu machen, die Grenzen anderer zu respektieren und im Falle eines Übergriffs selbstbewusst Hilfe suchen zu können.

Um einen geschützten und professionellen Rahmen für die Thematisierung sexualisierter Gewalt zu schaffen, soll der entsprechende Unterrichtsteil durch externe, geschulte Fachkräfte durchgeführt werden. So kann sichergestellt werden, dass betroffene Schülerinnen und Schüler sich bei Bedarf an unabhängige Ansprechpersonen wenden können, gerade wenn das Vertrauen zur Lehrkraft nicht gegeben ist.

Das Land, als verantwortlicher Akteur in der Bildungspolitik, muss die Bereitschaft zeigen dafür auch finanzielle Mittel in die Hand zu nehmen.

Gleichzeitig sollen auch die unterrichtenden Lehrkräfte verpflichtend an Fortbildungen zur Sensibilisierung und Erkennung sexualisierter Gewalt teilnehmen. Ziel ist es, ihnen das nötige Wissen und die Handlungssicherheit zu vermitteln, um Anzeichen besser deuten und betroffenen Schülerinnen und Schüler im Schulalltag als vertrauliche Ansprechpersonen zur Seite stehen zu können.

Damit Lehrkräfte, die dazu verpflichtet werden, nicht noch stärker im Beruf belastet werden als ohnehin schon, sollen diese für ihre Weiterbildungen unterrichtstechnisch entlastet werden. Dafür greift das Land explizit auch auf neue Institute zur Lehrkräfte-Weiterbildung zurück, wie das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA).

Durch diese doppelte Herangehensweise – externe Expertise im Unterricht und sensibilisierte Lehrkräfte im Schulalltag – schaffen wir einen sicheren Raum für alle Schülerinnen und Schüler und tragen dazu bei, Übergriffe frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, ihre eigenen sexuellen Grenzen zu erkennen und deutlich zu machen, die Grenzen anderer zu respektieren und im Falle eines Übergriffs selbstbewusst Hilfe suchen zu können. Der Unterricht soll dabei durch pädagogisch geschulte Fachkräfte begleitet werden, um eine sensible und traumasensible Vermittlung zu gewährleisten.

Der Unterricht soll außerdem vermitteln, welche Rechte Betroffene haben, dass  Opfervertretung durch die Staatskasse finanziert wird, die Option der psychosozialen  Prozessbegleitung und welche Stellen im Falle eines Übergriffs unterstützend zur  Seite stehen, wie der Wildwasser e.V., Pro Familia, der Opferhilfe Land Brandenburg  e.V. oder das Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch.

Begründung:

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Um dieses selbstbestimmt leben und verteidigen zu können, müssen junge Menschen wissen, was Konsens bedeutet und wie er klar kommuniziert werden kann. Ebenso wichtig ist es, über die rechtlichen Grundlagen sexueller Handlungen aufgeklärt zu sein, insbesondere darüber, was strafbar ist – und dass ein Nein niemals durch hartnäckiges Überreden oder Zwang zu einem Ja gemacht werden darf.

Betroffene von sexualisierter Gewalt fühlen sich oft ohnmächtig, schuldig oder schämen sich und verheimlichen die Tat, was leider viel zu häufig passiert. Diese Hürden müssen durch Wissen und Aufklärung abgebaut werden. Schülerinnen und Schüler müssen erfahren, dass sie ernst genommen werden, wenn sie sich jemandem anvertrauen, und dass sie Rechte haben – zum Beispiel auf eine kostenlose juristische Unterstützung.

Der schulische Aufklärungsunterricht ist ein zentraler Ort, um jungen Menschen dieses Wissen niedrigschwellig zu vermitteln – kompetent, sensibel und altersgerecht. So schaffen wir eine Kultur des Hinsehens, des Respekts und der Selbstbestimmung. Somit ist der Unterricht der beste Ort, um dieses Wissen an Kinder und Jugendliche weiterzugeben.

 

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