Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden
Die SPD Brandenburg fordert die Aufnahme des Straftatbestands „Femizid“ in das Strafgesetzbuch (StGB).
Frauen* werden in Deutschland regelmäßig Opfer tödlicher Gewalt – oft durch (Ex-) Partner*innen. Diese Taten sind keine tragischen Einzelfälle, sondern Ausdruck struktureller, patriarchaler Gewaltverhältnisse. Sie haben einen Namen: Femizide.
Doch im deutschen Strafrecht fehlt bislang die explizite Anerkennung dieser Gewaltform. Die Tötung von Frauen* aufgrund ihres Geschlechts wird rechtlich nicht anders behandelt als andere Formen von Mord oder Totschlag. Dadurch bleiben die strukturellen Hintergründe dieser Verbrechen unsichtbar.
Ein eigener Straftatbestand „Femizid“ im StGB würde diese Gewaltform nicht nur klar benennen, sondern auch ein starkes gesellschaftliches Signal senden: Gewalt gegen Frauen* ist kein „Beziehungsdrama“, sondern ein systematisches Problem. Es muss klar als solche benannt und bekämpft werden.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Aktion | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
---|---|---|---|---|---|---|
Nicht abgestimmt | Ä1 zum 34/I/2025 | Ändern | 1-3 | Unterbezirk Dahme-Spreewald | Ersetze Zeile 1-3 durch: Die SPD fordert eine stärkere strafrechtliche Anerkennung und Ahndung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte an Frauen*, insbesondere durch (Ex-)Partner*innen. Dies soll durch eine Reform des Strafgesetzbuches (StGB) erfolgen, bei der bestehende Straftatbestände – insbesondere Mord (§ 211 StGB) – um eine gesetzlich verankerte geschlechtsspezifische Tatmotivation ergänzt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die strukturelle Dimension geschlechtsspezifischer Gewalt juristisch sichtbar wird, ohne das geltende System von Tatbeständen und Strafzumessung grundlegend zu untergraben. | Änderungsantrag (PDF) |