49/I/2020 Aufnahme von Geflüchteten von den griechischen Inseln

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Status:
Nicht abgestimmt

Für echte europäische Solidarität, die diesen Namen verdient, und für ein brandenburgisches Landesaufnahmeprogramm

Wir begrüßen die Entscheidungen der Bundesregierung, zuerst 53 minderjährige Asylsuchende, anschließend 243 behandlungsbedürftige Kinder, sowie ihre Kernfamilien und zuletzt 1553 anerkannte Asylbewerber von den griechischen Inseln aufzunehmen. Auch wenn Deutschland mit 2750 Personen im Vergleich zu anderen EU-Ländern einen hohen Anteil an Geflüchteten aufnimmt, sind die Lager weiterhin überfüllt und Abstandsregeln schwer einzuhalten, weshalb sich die Bundesregierung in ihren Bemühungen um eine europäische Lösung nicht zurücklehnen darf. Der neue Vorschlag der EU-Kommission kann nicht die endgültige Antwort auf die Probleme im europäischen Asyl- und Migrationsrecht sein. Wir erwarten von der Bundesregierung und insbesondere von der SPD, dass sie sich weiterhin für echte Solidarität einsetzt und vor allem dafür, dass das Recht auf Asyl, auf faire rechtsstaatliche Verfahren und Menschenrechtsschutz nicht unter dem Druck populistischer und rechtsnationaler Regierungen immer weiter ausgehöhlt wird.

Der Beschluss vom 23.09. zeigt, dass sich Länder wie Ungarn, die von „religiös-kultureller Überfremdung“ reden durchsetzen, wenn in der Migrationspolitik fortwährend am kleinsten gemeinsamen Nenner und nicht an einer langfristigen, grundlegenden Reform des europäischen Asylsystems gearbeitet wird. Auch wenn die Verbindung von finanziellen Anreizen und der Aufnahme von Geflüchteten aus anderen Mitgliedstaaten begrüßenswert sind (10.000 Euro pro Person, 12.000 bei Minderjährigen), mangelt es an einer verpflichtenden Umverteilung von Schutzsuchenden nach Quoten auf alle EU-Länder. Da Hilfe weiterhin auf Freiwilligkeit beruht, werden die EU-Außengrenzstaaten Griechenland, Italien, Spanien und Malta bei der Bewältigung der Migrationsströme weiter im Stich gelassen.

Der Vorschlag, dass ein Land, das unter Druck geraten ist, einen sogenannten Mechanismus für verpflichtende Solidarität auslösen können soll, bei der die EU-Kommission überprüft, wie viele Menschen dem Land abgenommen werden müssen, ist eine Notlösung, die weit hinter unseren Erwartungen an die EU hinsichtlich einer geregelten, menschenwürdigen Asylpolitik zurückbleibt. Dass Länder, die sich weigern Geflüchtete mit Aussicht auf einen Schutzstatus aufzunehmen dies durch Unterstützung beim Migrationsmanagement oder durch sogenannte „Abschiebe-Patenschaften“ ausgleichen können sollen, ist ein zynischer Vorschlag, der genau die falschen Signale an Länder sendet, die sich ihrer humanitären Verantwortung entziehen.

Nachdem Berlin und Thüringen sich schon länger bereit erklärt haben, 300 bzw. 500 Geflüchtete von den griechischen Ägäis Inseln aufzunehmen und 58 Kommunen in Deutschland mehr Geflüchtete aufnehmen wollen, als sie nach dem bundesweiten Verteilschlüssel müssten, fordern wir die Brandenburger Landesregierung auf, sich an diesen Initiativen zu beteiligen. Brandenburg soll ebenfalls ein eigenes humanitäres Aufnahmeprogramm auf den Weg bringen, um einen Beitrag zur Verbesserung der Situation in den Elendslagern zu leisten!

Hinsichtlich der hohen Aufnahmebereitschaft von Ländern und Kommunen, fordern wir den Bund auf, Hilfsbereitschaft zu fördern und nicht zu verbieten!

Deshalb fordern wir Ministerpräsident Woidke auf, den Vorsitz im Bundesrat zu nutzen, um Druck auf Bundesinnenminister Seehofer auszuüben, damit dieser seine Verweigerungshaltung gegenüber Landesaufnahmeprogrammen und Initiativen von Kommunen aufgibt. Ferner fordern wir, dass die brandenburgische Landesregierung im Bundesrat eine neue Initiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes startet, wonach § 23 Abs. 1 S. 3 AufenhG in Zukunft wie folgt lauten soll: „Die Anordnung ergeht im Benehmen mit dem Bundesministerium des .“

Darüber hinaus gilt es eine humanitäre Flüchtlingspolitik in der EU durchzusetzen. Die SPD steht daher für:

  • Eine echte europäische Seenotrettungsmission mit dem Ziel alle Geflüchteten auf dem Mittelmeer vor dem Ertrinken zu retten
  • Entkriminalisierung von privater Seenotrettung
  • Menschenwürdige Bedingungen in der Flüchtlingsunterbringung
  • Beendigung der Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache
  • Untersuchungen bezüglich vermuteter Push Backs an den europäischen Außengrenzen
  • Europäische Verteilungsschlüssel zur Verteilung von Geflüchteten
  • Echte Möglichkeiten zur Asylantragstellung außerhalb der europäischen Außengrenzen
  • Nachhaltige europäische Entwicklungspolitik die Demokratie und Friedensschaffung in den Herkunftsländern sichert und Fluchtursachen effektiv angeht

 

Begründung:

Die Brandkatastrophe von Moria ist schrecklich, aber angesichts der vielen Vorzeichen kaum als überraschend zu bezeichnen. Das seit Jahren überfüllte Lager wurde von über 12.000 Menschen bewohnt, während es ursprünglich lediglich für 2.600 Personen erbaut wurde. Die Frage war nicht ob, sondern wann und welcher Art sie sein wird.

Deutschland und die Europäische Union ignorieren seit Jahren bewusst die Missstände in der Flüchtlingspolitik innerhalb und außerhalb ihrer Grenzen. Dies geschieht mit dem Vorwand, keine zusätzliche Zuwanderung von Flüchtlingen auslösen zu wollen. Dabei wird jedoch völlig verkannt, dass auch das elendigste Flüchtlingslager in Europa bessere Lebensbedingungen bietet als ein Foltergefängnis in Libyen oder ein Leben in ständiger Angst vor Bomben und politischer Repression jedweder Art, sei sie nun auf Grund von politischen Anschauungen, der sexuellen Orientierung, der Religion oder sonstigen Gründen.

Das Asylrecht ist kein Privileg, dass Staaten aus Barmherzigkeit gewähren, sondern ein von Deutschland und der EU garantiertes Grundrecht. Es gehört zu diesem Grundrecht, als Asylantragsteller*in nicht in ein Land abgeschoben zu werden, in dem das Asylrecht nicht gewährleistet werden kann, oder in dem einem Folter droht. Deswegen finden keine Rückführungen nach z.B. Libyen statt. Doch anstelle zu versuchen, Menschen aus dieser Lage zu befreien, unterstützt die EU die “libysche” Küstenwache dabei, Menschen abzufangen und zurück nach Libyen zu bringen, bevor die Europäische Union für sie verantwortlich wäre.

Zusammen mit der zunehmenden Kriminalisierung von Seenotrettung, die kein Verbrechen, sondern eine seemännische Pflicht ist, entsteht ein Bild absoluter Inhumanität.

Empfehlung der Antragskommission:
Votum noch offen
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