17/I/2025 Aufstiegs-Bafög

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Status:
Nicht abgestimmt

Zur Stärkung des Handwerks und der Unterstützung von Fortbildungsmöglichkeiten in Ausbildungsberufen soll der Aufstiegs-BaföG in Bezug auf die Meisterausbildung durch eine Bearbeitung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes reformiert werden.

Forderungen:

Folgende Veränderungen sollen am Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz vorgenommen werden:

  1.  Erhöhung der Obergrenze für die Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren  von 15.000 auf 20.000 Euro.
  2.  Erhöhung der Obergrenze für die Förderung für die Erstellung der fachpraktischen  Arbeit in der Meisterprüfung des Handwerks sowie vergleichbarer Arbeiten in  anderen Wirtschaftsbereichen bis zur Hälfte der notwendigen dem Teilnehmer oder  der Teilnehmerin entstandenen Materialkosten von 2.000 auf 5.000 Euro.
  3.  Reduktion des Darlehensanteils (aktueller Stand 50%) an der Förderung.
Begründung:

Für die Förderung von qualifizierten Fachkräften und der Sicherstellung eines Generationswechsels in Handwerksunternehmen sind berufliche Fortbildungen wie die Meisterprüfung essenziell. Handwerkliche Berufsausbildungen sollten als wichtiger Bestandteil dieser Gesellschaft ebenso gefördert werden wie andere Berufswege. Hierfür ist auch eine gleichwertige finanzielle Förderung vonnöten.

Eine Meisterausbildung im Handwerk erfordert nach dem aktuellen Stand einen finanziellen Eigenanteil von etwa 25%. Angesichts der hohen Gesamtkosten entstehen für die Teilnehmer*innen oftmals erhebliche finanzielle Belastungen. Zwar existieren in vielen Bundesländern sogenannte „Meisterprämien“ oder „Meisterboni“, diese reichen aber häufig nicht aus, um die tatsächlichen Kosten vollständig decken zu können.
Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordern Nachbesserungen bei der Förderung.

Um die Teilnehmenden zu entlasten, die Chancengleichheit in der beruflichen Bildung zu stärken, den Zugang zur Meisterausbildung unabhängig vom Einkommen und der Unterstützung von Firmen zu ermöglichen und das Handwerk in seiner gesellschaftlichen Bedeutung nachhaltig zu fördern soll der Eigenanteil durch eine Reform des Aufstiegs-BaföG gesenkt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion (Konsens)
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