08/I/2021 Barrierefreiheit – Teilhabe in Brandenburg für alle?

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Status:
Annahme

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden aufgefordert eine zügige Umsetzung von Barrierefreiheit und Mobilität im gesamten öffentlichen Raum umzusetzen.

Die Barrierefreiheit muss nach wie vor breiter- und weitergedacht werden als bisher. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für gleichwertige Lebensbedingungen und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen. Hier muss es eine ressortübergreifende Zusammenarbeit und eine zügige Umsetzung geben. Diese gilt nicht nur für den ÖPNV und Bauvorhaben sowie den Denkmalschutz, sondern für den gesamten öffentlichen Raum. Diese breite Herangehensweise ist eine unverzichtbare Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden aufgefordert eine zügige Umsetzung von Barrierefreiheit und Mobilität im gesamten öffentlichen Raum umzusetzen.

Die Barrierefreiheit muss nach wie vor breiter- und weitergedacht werden als bisher. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für gleichwertige Lebensbedingungen und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen. Hier muss es eine ressortübergreifende Zusammenarbeit und eine zügige Umsetzung geben. Diese gilt nicht nur für den ÖPNV und Bauvorhaben sowie den Denkmalschutz, sondern für den gesamten öffentlichen Raum. Diese breite Herangehensweise ist eine unverzichtbare Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Votum der Landtagsfraktion: in Bearbeitung - Bund/Koalitionsvertrag (Auszug): Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein. Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen. - Land/Koalitionsvertrag (Auszug): Die Mobilitätsstrategie 2030 definiert seit 2017 bis 2030 die Leitlinien nachhaltiger Mobilität in Brandenburg. Mobilität als Teil der Daseinsvorsorge ermöglicht die Teilhabe am sozialen Leben, gerade auch für Seniorinnen und Senioren. Die räumlich unterschiedlichen Folgen des demografischen Wandels erfordern differenzierte Mobilitätsangebote, die den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen gerecht werden, insbesondere (alternative) ÖPNV-Angebote für ältere Menschen in berlinfernen Räumen. Der Landesnahverkehrsplan (bis 21.06.22 öffentliche Beteiligung) soll im IV. Quartal 2022 verabschiedet werden. Er greift Punkte des Landesparteitagsantrages auf. Zudem antwortete das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf die Kleine Anfrage DS 7/2112, dass das Personenbeförderungsgesetz in § 8 Abs. 3 für die Nahverkehrsplanung das Ziel formuliert, die vollständige Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen. Das heißt nicht, dass der kommunale ÖPNV bis dahin vollständig barrierefrei sein muss. Vielmehr müssen die kommunalen Aufgabenträger in der Nahverkehrsplanung erläutern, wie sie das Ziel erreichen wollen. Zudem haben sie die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zu formulieren. Adressat der Regelung sind die kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV. Zudem handelt es sich bei der vollständigen Barrierefreiheit um einen laufenden Prozess, der sich an die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen und Möglichkeiten anpassen muss. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung des Landes, durch eine entsprechende Bemessung der Förderung die Finanzierung der Barrierefreiheit abzusichern.
Überweisungs-PDF:

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