43/I/2020 Bürgerbeteiligung – Bürgerbegehren

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD Brandenburg und die SPD-Landtagsfraktion setzen sich dafür ein, dass die Drucksache 7/1165 „Demokratische Teilhabe im Zusammenspiel von Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern vereinfachen“ aktiv in geltendes Recht umgesetzt wird.

Die SPD geführte Landesregierung wird daher aufgefordert,

  • beschleunigt einen Gesetzentwurf zur Verbesserung direktdemokratischer Verfahren – insbesondere Bürgerbegehren – auszuarbeiten,
  • dafür aktiv um Bündnispartner zu werben
  • und dem Landtag zeitnah vorzulegen.

Im Gesetzentwurf gilt es insbesondere klar zu formulieren und festzuschreiben, dass

  • die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren nach § 15 Abs. 2 BbgKVerf i. V. m. § 81 Abs. 6 BbgKWahlG bereits zu Beginn der Unterschriftensammlung, d.h. mit der Anmeldung und parallel zur Erstellung der amtlichen Kostenschätzung erfolgt,
  • der Zielkonflikt zwischen Umsetzungspflicht und Sperrwirkung bei kassatorischen Bürgerbegehren (§§ 15 Abs. 2 Satz 6 und 54 Abs. 1 Nr. 2 BbgKVerf) aufgelöst wird,
  • die Sammlung von Unterschriften für Bürgerbegehren zukünftig auch mittels einer online-Eintragung möglich wird.
Begründung:

Demokratische Teilhabe am politischen Leben darf nicht mehr durch das nachgeordnete Verwaltungshandeln so (aus)gebremst werden, dass die Motivation zur demokratischen Mitwirkung und Beteiligung enttäuscht wird, nachlässt und als Errungenschaft abgewertet wird.

In der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sind Verfahren zur Beteiligung und Unterrichtung der Bürgerschaft klar formuliert, genauso wie deren Rechte.

Dennoch zeigten sich in der jüngsten Vergangenheit beim Bürgerbegehren Anwendungsprobleme.

So ist es derzeit möglich, im Zeitraum der Unterschriftensammlung einen umstrittenen Beschluss zu vollziehen, da ein laufendes (kassatorisches) Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung auf das Verwaltungshandeln hat.

Auch vor diesem Hintergrund wurde die o.g. Drucksache aufgerufen.

Es gilt, zeitnah diese Drucksache mit den hier benannten Ergänzungen als neue Richtlinie wirksam werden zu lassen, um die demokratische Teilhabe und den demokratischen Diskurs zu stärken.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion
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