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Die SPD Brandenburg fordert den Bund auf, das verfassungsrechtliche Prinzip der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung konsequent einzuhalten.
Bundesgesetzliche Aufgabenerweiterungen dürfen nicht zu strukturellen Belastungen der Länder und mittelbar der Kommunen führen.
Die föderale Finanzordnung des Grundgesetzes ist verbindlich umzusetzen.
Die föderale Finanzverfassung dient der Klarheit von Verantwortung und demokratischer Rechenschaft.
Wenn der Bund politische Programme beschließt, deren Vollzug bei Ländern und Kommunen liegt, ohne die realen Kosten dauerhaft zu tragen, entsteht eine strukturelle Finanzverschiebung.
Diese unterläuft:
- die Eigenstaatlichkeit der Länder
- die kommunale Selbstverwaltungsgarantie
- die Haushaltsautonomie der Landesparlamente
Brandenburg trägt erhebliche finanzielle Lasten aus bundesgesetzlichen Vorgaben – insbesondere im Bereich Migration, Sozialleistungen und Ganztagsförderung.
Ohne verlässliche, dynamische Refinanzierung droht eine dauerhafte Erosion landespolitischer Gestaltungsspielräume.
Föderale Fairness verlangt:
Klare Aufgaben – klare Finanzierung – klare Verantwortung.
Das ist keine politische Gefälligkeit, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung und sichert die demokratische Handlungsfähigkeit von Land und Kommunen.
