62/I/2021 Den Landtagsbeschluss zur Durchsetzung eines Nachtflugverbotes am BER durchsetzen

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg und des Bundestages und die SPD-Mitglieder in der Regierung des Landes Brandenburg und der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das erfolgreiche Volksbegehren zum Nachflugverbot am BER ohne Kompromisse durchgesetzt wird.

Begründung:

Die Nacht ist gesetzlich geregelt und fest definiert: Die Nacht erstreckt sich von 22 bis 6 Uhr. Die Nachtruhe ist einzuhalten von 22 bis 6 Uhr, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Nur an Flughäfen steht die Gesundheit der Anwohner immer noch hinter den wirtschaftlichen Interessen der Airlines und der Flughäfen zurück.

Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung belegen, dass insbesondere nächtlicher Lärm belastend für die Betroffenen ist und zu Gesundheitsschäden führen kann. Das   UBA empfiehlt grundsätzlich für stadtnahe Flughäfen ein Ruhen des regulären Flugbetriebes von 22 Uhr bis 6 Uhr. Dies gilt auch für den Flughafen BER.

Am 4. Juni 2012 wurde mit der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren begonnen. Insgesamt trugen sich bis zu Eintragungsfrist am 4. Dezember  2012 106.332 Menschen ein. Die Mindestanzahl der Unterschriften für ein erfolgreiches Volksbegehren lag bei 80.000. Es war somit das erste erfolgreiche Volksbegehren in Brandenburg.

Am 27. Februar 2013 übernahm der Landtag Brandenburg mit großer Mehrheit  die Ziele der Initiative. Ein Volksentscheid fand deshalb nicht statt.

Die SPD hat damit zusammen mit Ihrer Landesregierung das erste und sehr erfolgreiche Volkbegehren in Brandenburg seit immerhin 6 (sechs!) Jahren  noch immer nicht, als Regierungsauftrag direkt vom Volk erteilt, inhaltlich, politisch und gesetzlich umgesetzt.

Die Brandenburgische Regierung versteckt sich offensichtlich hinter den „entgegenstehenden Interessen“ der beiden Miteigentümer Berlin und Bund.

Dabei kann die Landesregierung durchaus das Nachtflugverbot im Alleingang durchsetzen. Denn es besteht die Möglichkeit einer einseitigen Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, weil zu mehreren dem Planfeststellungsbeschluss   zu Grunde liegenden Annahmen – beispielsweise zur Gesundheitsgefährdung durch nächtlichen Fluglärm – neue Erkenntnisse vorliegen und der Beschluss für  diesen Fall eine Änderungsklausel enthält.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg und des Bundestages und die SPD-Mitglieder in der Regierung des Landes Brandenburg und der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das erfolgreiche Volksbegehren zum Nachflugverbot am BER ohne Kompromisse durchgesetzt wird.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Votum der Landtagsfraktion: erledigt Das Land Brandenburg setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des Flughafen BER möglichst klein zu halten. In diesem Sinne hat der Landtag im Jahre 2013 auch das Volksbegehren „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER)!“ angenommen. Das Land Brandenburg kann aber ein Nachtflugverbot zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nicht allein durchsetzen, sondern ist auf die Mitwirkung der Gesellschafter der FBB angewiesen. Deshalb hat die Landesregierung im Rahmen der Gesellschafterversammlung wiederholt für die Position Brandenburgs geworben. Zuletzt hat sich der Landtag Brandenburg am 16.12.2021 für die Umsetzung des Beschlusses zum Volksbegehren „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER)!“ ausgesprochen.
Überweisungs-PDF:

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen