79/I/2022 Dienstwagenbesteuerung reformieren

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern eine Reformierung der Dienstwagenbesteuerung

Hauptziel der Reform soll sein, dass der geldwerte Vorteil des Dienstwagens keinen steuerlichen Vorteil mehr gegenüber dem monetären Einkommen haben soll (horizontale Steuergerechtigkeit). Darüber hinaus sollen klima- und umweltschädliche Verhaltensanreize abgebaut und nachhaltige Mobilität gefördert werden. Da außerdem bisher vor allem einkommensstarke Gruppen vom Dienstwagenprivileg profitieren und so die eigentlich progressive Einkommensbesteuerung mindern, soll so die Besteuerung sozial gerechter werden (vertikale Steuergerechtigkeit)[1]

 

Das sogenannte Dienstwagenprivileg setzt sich aus verschiedenen Vergünstigungen für die Mitarbeitenden sowie dem Unternehmen zusammen. Zum einen entsteht eine Vergünstigung durch die Art und Weise, wie der Dienstwagen als Lohnersatzzahlung in den Arbeitslohn angerechnet wird. Hierfür wird bisher die 1% Methode angewandt: 1% des Listenpreises des Autos wird dem monatlichen Arbeitslohn hinzugerechnet. Hierauf werden nun Lohn-/Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Da dies eine sehr grobe und auch sehr niedrige Verrechnung ist, entstehen hohe Verluste bei Steuer- und Sozialversicherungsaufkommen.

Eine zweite steuerliche Begünstigung entsteht durch die Anschaffungs- und laufenden Kosten des Dienstwagens. Der Anschaffungspreis kann im Schnitt über 6 Jahre abgeschrieben werden und mindert somit den Gewinn des Unternehmens. Das heißt, das Unternehmen spart sich weitere Körperschafts- und Gewerbesteuern. Das gleiche gilt für die Wartungs- und Kraftstoffkosten, auch diese können für die Minderung des Gewinns abgeschrieben werden.

Die dritte steuerliche Vergünstigung sind Einsparungen bei der Umsatzsteuer, die sowohl beim Anschaffungspreis als auch bei den laufenden Kosten mittels Vorsteuerberichtigung mit der abzuführenden Umsatzsteuer des Unternehmens verrechnet werden und somit entfallen. Insgesamt wird also die Anschaffung von Dienstwagen sowohl auf Unternehmens als auch Mitarbeiter*innenseite stark subventioniert. Die Subventionierung steigt sogar mit Preis und Verbrauch des Autos, was ständige Neuanschaffung von noch größeren und verbrauchsstarken Autos begünstigt und somit eine fatale ökologische Lenkungswirkung entfaltet.

In den letzten Jahren führte dies dazu, dass 60% der deutschen Neuzulassungen Dienstwagen waren. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass in der jetzigen Form die Regelungen zu Dienstwagen eine umweltschädliche Mobilität für die einkommensstärksten Gruppen in der Gesellschaft subventionieren.

Deshalb fordern wir eine Reform mit folgenden Eckpunkten. Die Anrechnung des Dienstwagens als Lohnersatz muss um eine Nutzungskomponente erweitert werden. Die zurückgelegten Kilometer, die daraus folgenden Kraftstoff- und Wartungskosten müssen mit einbezogen werden. Nach Abzug des Arbeitsweges werden pauschal z.B. 75% der Nutzung der privaten Sphäre zugeordnet. Die vom Unternehmen bezahlten Kosten für diesen Anteil gelten als Lohnersatzzahlung und sind somit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Außerdem darf von diesem Anteil die Umsatzsteuer nicht mittels Vorsteuerabzug verrechnet werden. Diese Regelungen sollen allein dazu dienen, horizontale Steuergerechtigkeit herzustellen, d.h. die Bevorteilung eines Dienstwagens gegenüber monetärem Lohn bei der Anrechnung auf den Arbeitslohn auszugleichen.

Ein zweiter Reformschritt beinhaltet die Abschreibungsregeln, d.h. die Anschaffungs- und laufenden Kosten, die das Unternehmen als Unternehmenskosten in ihre Gewinnrechnung als Kosten einbeziehen kann. Hier wollen wir den Anteil der Kosten, die abgeschrieben werden können, nach der ökologischen Effizienz des Dienstwagens hierarchisieren. Um nachhaltige Mobilität weiter zu fördern, fordern wir Reisekosten mit dem ÖPNV, wie Tickets und/oder Bahncards voll abschreiben zu können, d.h. zu 100%, Anschaffungskosten und laufenden Kosten von emissionsfreien Dienstwagen z.B. mit 90% und danach fossil angetriebene hierarchisiert durch ihren Kraftstoffverbrauch. Denkbar wären hier noch zu definierende Emissionsklassen, die dann Abschreibungsquoten zugeordnet werden können.

[1] https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/verkehr/20-11-27-_studie_impulse_f__r_mehr_klimaschutz_und_sozialvertr__glichkeit_in_der_verkehrspolitik.pdf, S.12

Begründung:

Die aktuelle Regelung widerspricht dem Prinzip der horizontalen Steuergerechtigkeit, da bisher der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens weniger stark besteuert wird als das monetäre Einkommen. Es lohnt sich demnach, mehr einen Dienstwagen zu nehmen, als ein höheres Gehalt ausgezahlt zu bekommen.

Dadurch wird außerdem gefördert, dass Menschen nicht auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, da der Dienstwagen schon vorhanden ist und bei einer höheren Nutzung des Autos keine weiteren Kosten anfallen. Dieses Prinzip wird dadurch verstärkt, dass in der Praxis viele Arbeitnehmer*innen eine Tankkarte erhalten, womit diese kostenlos tanken können. Damit hat die Steuerregelung eine starke klima- und umweltschädliche Wirkung. Dieser Wirkung kann mit einer nutzungsbezogenen Komponente der Besteuerung entgegengewirkt werden (mehr anfallende Steuern bei größerer Fahrstrecke).

Außerdem widerspricht die aktuelle Regelung der vertikalen Steuergerechtigkeit, da die unterbesteuerten Dienstwagen “überproportional Personen mit höherem Einkommen zugutekommen” (vgl. Thöne). Bei der Regelung könnte man also von einer Verteilung von unten nach oben sprechen.

Die Probleme der bisherigen Regelungen der Dienstwagenbesteuerung werden unter anderem in Michael Thöne: Stellungnahme der Besteuerung von privat genutzten Dienstwagen, 2012 zusammengefasst.

Eine Übersicht aller negativen Folgen der aktuellen Besteuerung findet sich auch in einem Bericht des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/366/dokumente/uba-kurzpapier_dienstwagenbesteuerung_kliv_v2.pdf.pdf

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä1 zum 79/I/2022 Ändern 1-93 Jusos komplett neuer Antragstext: Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich für eine Reformierung der Dienstwagenbesteuerung einzusetzen. Hauptziel der Reform soll sein, dass der geldwerte Vorteil des Dienstwagens keinen steuerlichen Vorteil mehr gegenüber dem monetären Einkommen haben soll (horizontale Steuergerechtigkeit). Dadurch würden klima- und umweltschädliche Verhaltensanreize abgebaut werden und die Besteuerung wäre dadurch sozial gerechter, da bisher vor allem einkommensstarke Gruppen vom Steuervorteil profitieren (vertikale Steuergerechtigkeit)[1]. Die entstehenden fiskalischen Mehreinnahmen von ca. 4 Mrd. Euro[2] sollen dafür genutzt werden, wichtige soziale Mobilitätsprojekte, wie ein Nachfolgeprojekt zum 9 Euro Ticket und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mitzufinanzieren. Kernpunkt der Reform sollte hierbei eine Nachfolgeregelung der jetzigen 1-Prozent-Methode sein, die meist bei der häufigen privaten Nutzung des Dienstwagens verwendet wird und bei der der geldwerte Vorteil mit einer anschaffungsbezogenen Pauschale von 1% des Listenpreises des Autos versteuert wird. Zur Umsetzung soll sich an den bereits bestehenden Konzepten[3],[4] orientiert werden. Hierzu soll sich die Höhe der Besteuerung zusätzlich zum Anschaffungspreis auch an der tatsächlichen Nutzung orientieren (durch Fahrtenbuch oder Anteil der Gesamtfahrleistung). Um einen Anreiz für emissionsärmere Fahrzeuge zu erzeugen, sollte außerdem eine CO2 Komponente in die Besteuerung integriert werden. Bei der Reformierung soll der bürokratische Aufwand für Behörden und Besteuerte so gering wie möglich gehalten werden. Dies wurde durch die genannten Konzepte bereits sichergestellt. [1] https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/verkehr/20-11-27-_studie_impulse_f__r_mehr_klimaschutz_und_sozialvertr__glichkeit_in_der_verkehrspolitik.pdf, S.12 [2] https://foes.de/publikationen/2020/2020-11_FOES_10_klimaschaedliche_Subventionen_im_Fokus.pdf, S.10 [3] Diekmann et al.: Steuerliche Behandlung von Firmenwagen in Deutschland, 2011, S.II [4] https://foes.de/publikationen/2021/2021-02_FOES_Klimaschaedliche_Subventionen_sozial_gerecht_abbauen.pdf, S.30   Änderungsantrag (PDF)
Text des Beschlusses:

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich für eine Reformierung der Dienstwagenbesteuerung einzusetzen.

Hauptziel der Reform soll sein, dass der geldwerte Vorteil des Dienstwagens keinen steuerlichen Vorteil mehr gegenüber dem monetären Einkommen haben soll (horizontale Steuergerechtigkeit). Dadurch würden klima- und umweltschädliche Verhaltensanreize abgebaut werden und die Besteuerung wäre dadurch sozial gerechter, da bisher vor allem einkommensstarke Gruppen vom Steuervorteil profitieren (vertikale Steuergerechtigkeit)[1]. Die entstehenden fiskalischen Mehreinnahmen von ca. 4 Mrd. Euro[2] sollen dafür genutzt werden, wichtige soziale Mobilitätsprojekte, wie ein Nachfolgeprojekt zum 9 Euro Ticket und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mitzufinanzieren.

Kernpunkt der Reform sollte hierbei eine Nachfolgeregelung der jetzigen 1-Prozent-Methode sein, die meist bei der häufigen privaten Nutzung des Dienstwagens verwendet wird und bei der der geldwerte Vorteil mit einer anschaffungsbezogenen Pauschale von 1% des Listenpreises des Autos versteuert wird. Zur Umsetzung soll sich an den bereits bestehenden Konzepten[3],[4] orientiert werden. Hierzu soll sich die Höhe der Besteuerung zusätzlich zum Anschaffungspreis auch an der tatsächlichen Nutzung orientieren (durch Fahrtenbuch oder Anteil der Gesamtfahrleistung). Um einen Anreiz für emissionsärmere Fahrzeuge zu erzeugen, sollte außerdem eine CO2 Komponente in die Besteuerung integriert werden.

Bei der Reformierung soll der bürokratische Aufwand für Behörden und Besteuerte so gering wie möglich gehalten werden. Dies wurde durch die genannten Konzepte bereits sichergestellt.

[1] https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/verkehr/20-11-27-_studie_impulse_f__r_mehr_klimaschutz_und_sozialvertr__glichkeit_in_der_verkehrspolitik.pdf, S.12

[2] https://foes.de/publikationen/2020/2020-11_FOES_10_klimaschaedliche_Subventionen_im_Fokus.pdf, S.10

[3] Diekmann et al.: Steuerliche Behandlung von Firmenwagen in Deutschland, 2011, S.II

[4] https://foes.de/publikationen/2021/2021-02_FOES_Klimaschaedliche_Subventionen_sozial_gerecht_abbauen.pdf, S.30

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: