31/I/2025 Einführung des Internationalen Frauentags als gesetzlicher Feiertag in Brandenburg

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Status:
Nicht abgestimmt

Der Landesparteitag fordert die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion auf, darauf hinzuwirken, dass der Internationale Frauentag am 8. März in Brandenburg als gesetzlicher Feiertag eingeführt wird.

Begründung:

Trotz jahrzehntelanger politischer Anstrengungen stagniert die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in vielen Lebensbereichen:

  1. Gleichstellung in Beruf und Familie:
    Der Gender Pay Gap und der Gender Care Gap sind weiterhin Realität. Frauen übernehmen nach wie vor den Großteil unbezahlter Sorgearbeit und verdienen im Durchschnitt weniger als Männer – mit langfristigen Folgen für ihre ökonomische Sicherheit.
  2. Rückläufige Repräsentanz in der Politik:
    In der Kommunal-, Landes- und Bundespolitik sinkt der Anteil von Frauen. Die gleichberechtigte Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen ist jedoch Voraussetzung für eine gerechte Gesellschaft.
  3. Tradierte Rollenzuschreibungen:
    Noch immer dominiert ein gesellschaftliches Bild, das Frauen in erster Linie als Mütter sieht – mit der Erwartung, sich zwischen Kind oder Karriere entscheiden zu müssen. Diese Anforderungen treffen fast ausschließlich (werdende) Mütter, während (werdende) Väter seltener in vergleichbare Rollenkonflikte geraten.
  4. Zunahme geschlechtsspezifischer Gewalt:
    Gewalt gegen Frauen nimmt signifikant zu. Ein gesetzlicher Feiertag bietet Raum für Sichtbarkeit, gesellschaftliche Auseinandersetzung und Mobilisierung gegen diese strukturellen Probleme.

Die jährlich stattfindenden Brandenburger Frauenwochen zeigen das große zivilgesellschaftliche Engagement für Gleichstellung. Doch viele potenzielle Teilnehmende – Frauen wie Männer – können aufgrund beruflicher und familiärer Verpflichtungen Veranstaltungen nur eingeschränkt wahrnehmen. Ein gesetzlicher Feiertag stärkt die Teilhabe und verleiht den Anliegen der Frauenbewegung stärkere Sichtbarkeit und Wirkungskraft.

Gleichzeitig ist uns bewusst, dass ein zusätzlicher Feiertag wirtschaftliche Belastungen mit sich bringt. Daher schlagen wir vor, den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag zu streichen und durch den Internationalen Frauentag zu ersetzen.

Diese Maßnahme berücksichtigt auch die fortschreitende Konfessionslosigkeit in Brandenburg sowie die zunehmend abnehmende Verankerung des Reformationstags im gesellschaftlichen Bewusstsein.

Zudem führt dieser Schritt zu einer Feiertagssynchronisierung mit dem Land Berlin, was sowohl kulturell als auch wirtschaftlich sinnvoll ist – insbesondere im Hinblick auf Pendlerströme, Schulkalender, Arbeitsorganisation und gemeinsame Veranstaltungen.

Ein gesetzlicher Feiertag am 8. März setzt ein starkes Zeichen für Gleichstellung, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Anerkennung frauenpolitischer Kämpfe – in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)
Version der Antragskommission:

Erledigt durch Beschlusslage und Koa-Vertrag

Barrierefreies PDF:

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