06/I/2021 Einführung des Mindestlohns in Behindertenwerkstätten

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Status:
Überweisung

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich im Bundestag für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns für die Arbeit in Behindertenwerkstätten einzusetzen. Damit einher geht die Bedingung, dass Arbeitnehmer*innen in den Werkstätten den notwendigen Arbeitnehmer*innenstatus erhalten.

Begründung:

Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Dieser Mindestlohn soll die Zahl der Arbeitnehmer*innen reduzieren, die trotz Vollbeschäftigung auf staatliche Sozialleistungen ausgewiesen sind. Dass dieser dringend auf mindestens 12 Euro erhöht werden muss, ist offenkundig.

Dem Mindestlohn in Behindertenwerkstätten steht heute § 221 des neunten Sozialgesetzbuches entgegen. Hier wird geregelt, dass behinderte Menschen in Werkstätten in einem arbeitnehmer*innenähnlichen Rechtsverhältnis stehen und keine Arbeitnehmer*innen seien. Demzufolge gilt das Mindestlohngesetz für sie nicht. Das wollen wir ändern, denn Arbeitnehmer*innen mit Behinderung müssen auf dem Arbeitsmarkt dieselben Rechte haben. Diese selben Rechte beginnen damit, dass Werkstattarbeit als Erwerbsarbeit anerkannt und dementsprechend mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet wird.

Respekt war und ist das Wahlkampfthema der SPD zur zurückliegenden Bundestagswahl. Nach unserem Verständnis widerspricht ein Stundenlohn von unter zwei Euro in einer Werkstatteinrichtung diametral dem Grundwert des Respekts in unserer Gesellschaft. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Menschen mit Behinderungen trotz Arbeit am Monatsende auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind.

Das Leitbild einer inklusiven Gesellschaft hat sich in vielen Bereichen als gewinnbringend durchsetzen können. Der Bezug von Grundsicherung trotz Vollzeitarbeit wertet nicht nur die Leistungen der Beschäftigten in den Werkstatteinrichtungen ab, er schließt sie auch zwangsläufig von unterschiedlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens aus. Denn für einen Restaurantbesuch oder ein Treffen mit Freund*innen im Kino, sind die staatlich zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichend.

Langfristig gedacht ist das Werkstattkonzept in seiner derzeitigen Form zu überdenken. Die Vereinten Nationen forderten Deutschland schon 2015 auf, Werkstätten abzuschaffen, da sie der Behindertenrechtskonvention entgegen stünden.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Mit Verweis auf den letzten Absatz der Begründung. Sinnvoll wäre eine konzeptionelle Herangehensweise.

Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
Annahme
Überweisungs-PDF:

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