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Die SPD LDS fordern den Landesparteitag der SPD-Brandenburg, die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg und die zuständigen Ministerien auf, sich für die Einführung landesweit einheitlich geregelter Ehrengräber für Staatsdienstleistende einzusetzen, die im Dienst oder infolge eines In- oder Auslandseinsatzes ihr Leben verlieren.
Diese Ehrengräber sollen als besondere Form der öffentlichen Würdigung und dauerhaften Erinnerung ausgestaltet werden und landesweit nach einheitlichen Kriterien vergeben werden.
Die konkrete Ausgestaltung (z. B. Kostenübernahme, Dauer der Grabruhe, Kennzeichnung als Ehrengrab, Zuständigkeiten zwischen Land und Kommunen) soll in enger Abstimmung mit den Kommunen, den zuständigen Ministerien sowie den jeweiligen Berufs- und Interessenvertretungen erfolgen.
Staatsdienstleistende übernehmen täglich eine besondere Verantwortung für das Gemeinwohl, die Sicherheit und das Funktionieren unseres demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Sie setzen sich – teils unter erheblichen persönlichen Risiken – für den Schutz der Bevölkerung, die öffentliche Ordnung, die Bildung kommender Generationen und die Aufrechterhaltung staatlicher Strukturen ein.
Wenn Menschen im Rahmen ihres staatlichen Dienstes oder infolge von In- oder Auslandseinsätzen ihr Leben verlieren, ist dies ein besonders schwerer Verlust – für ihre Familien, ihre Kolleg*innen sowie für die gesamte Gesellschaft. In diesen Fällen darf Anerkennung nicht nur in Worten erfolgen, sondern muss auch in sichtbaren und dauerhaften Formen gesellschaftlicher Wertschätzung Ausdruck finden.
Landesweit geregelte Ehrengräber können ein solches sichtbares Zeichen gesellschaftlicher Anerkennung, Solidarität und Verantwortung sein. Sie würdigen das besondere Opfer der Verstorbenen, entlasten zugleich die Hinterbliebenen organisatorisch und finanziell und schaffen einen Ort des öffentlichen Gedenkens.
Eine landesweit einheitliche Regelung stellt sicher, dass diese Anerkennung nicht vom Wohnort oder der jeweiligen kommunalen Praxis abhängt, sondern allen Betroffenen in Brandenburg gleichermaßen zuteilwird. Damit setzt das Land Brandenburg ein klares politisches Signal: Der Einsatz für das Gemeinwohl wird gesehen, anerkannt und dauerhaft gewürdigt.
