68/I/2017 Einheitliches Netzentgelt

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Erledigt

Die erhobenen Netzentgelte in der Stromrechnung für die Endkunden sind auf ein einheitliches Entgelt für das gesamte Bundesgebiet festzulegen.

Begründung:

Die Netzentgelte erheben die Betreiber der Netze für die Durchleitung des Stroms von den Netznutzerinnen und Netznutzern, die wiederum den Strom den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern zur Verfügung stellen und dafür ein Entgelt erheben. Bei der Berechnung der Netzentgelte wird jährlich in jedem Netzbetreiberunternehmen eine Erlösobergrenze durch unabhängige Wirtschaftsprüfer ermittelt, in der alle Kosten des Unternehmens einfließen, wie beispielsweise Investitionen, Lohnkosten usw. Übersteigen die Kosten bei der jährlichen Ermittlung die im Jahr zuvor festgelegte Obergrenze, ist diese auf Antrag anzupassen und das Netzentgelt wird erhöht.

Zum Jahreswechsel 2017 erhöhten sich die Gebühren für den Stromtransport im bundesdeutschen Durchschnitt um etwa 9 Prozent. Die Erhöhungen fallen jedoch regional sehr unterschiedlich aus. Während die Netzkosten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein erheblich steigen, bleiben sie im Südwesten der Bundesrepublik stabil. Damit steigt das bereits bestehende Missverhältnis bei den Netzgebühren im Osten weiter an und die Netzentgelte fallen im Durchschnitt um 54 Prozent höher aus als im Westen der Bundesrepublik.

Die Ursachen der Entgeltunterschiede sind vielfältig. So ist eine hohe Bevölkerungsdichte gegenüber einem schwach besiedelten Gebiet ein Preisvorteil. In Großstädten und in Städten mit Stadtwerken, die auch Energieerzeuger sind, werden erhebliche Preisvorteile erzielt.

Der höhere Zuwachs an Windenergieanlagen und Photovoltaik bedeutet einen größeren Aufwand für die Unterhaltung und den Betrieb der Netze. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin sicherzustellen, dass nur so viel Strom in das Netz eingespeist wird, wie auch verbraucht wird. Durch die weitere Errichtung von beispielsweise Windkraftanlagen, wird mehr Strom erzeugt und der technische Aufwand für den Ausgleich im Stromnetz zwischen Einspeisung und Verbrauch wird damit höher und kostenintensiver. Diese Kosten müssen die regionalen Kunden im „Erzeugergebiet“ tragen, obwohl der Strom in die Industriegebiete des Südens geliefert und dort für die Produktion genutzt wird.

Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, ein einheitliches Netzentgelt für das gesamte Bundesgebiet einzuführen, um die Kosten durch die Energiewende gerechter zu verteilen. Damit würden alle Stromkundinnen und Stromkunden eine stabile Energieversorgung finanzieren und nicht wie aktuell gegeben, gerade die Stromkundinnen und Stromkunden eine überproportionale Kostenlast tragen, wo die Energieerzeugung anfällt.

Damit unterstützen wir auch die Forderung des energiepolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen