46/II/2023 Erarbeitung eines brandenburgischen Integrationsgesetzes

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Der Landesparteitag der SPD Brandenburg spricht sich für die Einführung und sukzessive Erweiterung eines brandenburgischen Integrationsgesetzes aus. In der kommenden Legislaturperiode soll ein Integrationsgesetz nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein erarbeitet werden, das lediglich auf Landesebene Anwendung findet. In diesem neuen Gesetz sollen auch Grundlagen für die Erhebung wichtiger empirischer Daten gelegt werden, mit denen sich Integration u.a. in Schule und Arbeitsmarkt messen lassen. Weiterhin soll das Landesaufnahmegesetz überarbeitet und in das Integrationsgesetz überführt werden. Zudem soll geprüft werden, inwiefern es möglich ist, gesetzliche Regelungen für eine stärkere Willkommenspolitik zu verankern. Langfristig soll das Gesetz immer weiter an die Gegebenheiten des Landes angepasst und ein kommunales Migrationsmanagement wie in Nordrhein-Westfahlen eingeführt werden.

Begründung:

Für die Integrationspolitik sollten wir klare und mutige politische Ziele festschreiben. Allen voran muss es uns in Brandenburg gelingen Migrant*innen stärker zu motivieren, ihren Lebensmittelpunkt in unserem Bundesland aufzuschlagen. Zu viele Personen wandern derzeit aus Brandenburg aus verschiedenen Gründen wieder ab und stehen uns somit u.a. für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Hier bedarf es einer klaren Vorstellung, wie Integration perspektivisch besser gelingen bzw. wie dies politisch gefördert werden kann. Die Grundlage für eine effektive Migrations-, Integrations- und Willkommenspolitik liegt in der regelmäßigen Erhebung und Analyse von Daten sowie der Forschung zu diesem Politikbereich. Wenn wir nicht wissen, wie viele Kinder mit Migrationshintergrund keinen Schulabschluss schaffen, haben wir keine Basis, um effektive Maßnahmen zu verabschieden, die dem entgegenwirken. Wenn wir nicht wissen, aus welchen Gründen Menschen unser Bundesland verlassen, können wir keine Maßnahmen für eine bessere Willkommenspolitik entwickeln. Wir brauchen also ein datenbasiertes, abgestimmtes Migrations- und Integrationsmanagement mit gesetzlicher Grundlage.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Programmkommission (Konsens)
Version der Antragskommission:

zusätzlich siehe Stellungnahme zu Antrag 71/I/2022

Barrierefreies PDF:
Überweisungs-PDF:

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