Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden
Der § 3 „Allgemeine Grundsätze“ (1) des Organisationstatuts der SPD wird wie folgt ergänzt:
„Wahlen sind geheim, soweit satzungsmäßig nicht offen gewählt werden kann. Zur Sicherstellung der Geheimhaltung der Wahl sind Wahlkabinen in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Die Anzahl der Wahlkabinen soll sich dabei an der Anzahl der Wahlberechtigten orientieren, um eine zügige und reibungslose Durchführung der Wahl zu gewährleisten. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass alle Wahlkabinen barrierefrei zugänglich sind, um die vollständige Teilhabe aller Mitglieder zu ermöglichen.“
Die Grundlage jeder demokratischen Wahl ist die Geheimhaltung der individuellen Entscheidung. Um diese auch in der Praxis konsequent zu gewährleisten, ist es notwendig, dass bei allen geheimen Wahlen geeignete Wahlkabinen in ausreichender Anzahl aufgestellt werden. Dies garantiert eine ungestörte und unbeeinflusste Stimmabgabe und stärkt das Vertrauen in die
demokratischen Prozesse der SPD. Die Ergänzung dient dazu, das Organisationsstatut der SPD dahingehend zu konkretisieren, dass Wahlkabinen als Standardvorgabe in den Wahlprozess
integriert werden. Dadurch wird die Transparenz und Integrität der Wahlverfahren gefördert und der demokratische Anspruch der Partei weiter gestärkt. Dies entspricht auch den allgemeinen Prinzipien des Organisationsstatuts der SPD, die eine faire, unbeeinflusste und gleiche Beteiligung aller Mitglieder an Entscheidungsprozessen sicherstellen sollen.
Durch die Bereitstellung von Wahlkabinen wird der demokratische Grundsatz der „unbeeinflussten Stimmabgabe“ gestärkt, wie es in den Grundsätzen des Organisationsstatuts vorgesehen ist. Die Regelung soll sicherstellen, dass alle Mitglieder ihre Stimme frei und ohne äußeren Druck abgeben können, wodurch die Integrität und das Vertrauen in die internen Wahlprozesse der SPD gefördert werden. Die Ergänzung der Regelung zur barrierefreien Zugänglichkeit von Wahlkabinen soll gewährleisten, dass auch Mitglieder mit körperlichen Beeinträchtigungen
uneingeschränkt an den Wahlen teilnehmen können. Dies entspricht dem Grundsatz der Gleichheit und Chancengleichheit aller Mitglieder innerhalb der SPD und stärkt den inklusiven Charakter der Partei.
Erledigt durch Einreichung beim Bundesparteitag