58/I/2025 Erhaltung von Radverkehrsinfrastruktur soll Landespflicht werden

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Landtagsfraktion wird dazu aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um Kommunen von ihren Unterhaltsverpflichtungen für Radwege zu entlasten. Dabei sollen alle für die Instandhaltung erforderlichen Auslagen der Kommune durch Mittel des Landes ausgeglichen werden. Dies umfasst insbesondere die Kosten, die bei regelmäßiger Überprüfung von Radinfrastruktur oder den Einsatz von entsprechenden Fachkräften wie Sachverständigen oder Ingenieur*innen anfallen.

Begründung:

–              Während der Bau von Radwegen oftmals vom Land, Bund oder der EU gefördert wird, obliegt die Instandhaltung und die Reparatur von Schäden allein den Kommunen. Diese sind oft mit der Finanzierung der Arbeiten überfordert. Das befördert ein weiteres Mal ein Gefälle zwischen armen vermeidlich ländlichen und reichen vermeidlich eher städtischen Kommunen.

–              Schlecht ausgebaute Radinfrastruktur benachteiligt Menschen ohne Führerschein. Das ist nach aktuellen Zahlen über die Hälfte aller Brandenburger*innen. Mobilität sollte aber immer für alle möglich sein. Gut ausgebaute Fahrradwege, die regelmäßig instandgehalten werden, sind grundlegend erforderlich für ein breites Mobilitätsangebot auch auf dem Land.

–              Radverkehr entlastet nicht nur Städte und Kommunen, weil Räder platzsparender sind als u.a. parkende Autos, sondern er kann auch einen erheblichen Beitrag dazu leisten, CO2-Emmissionen einzusparen. Um das Rad als Alternative zum Auto aber attraktiver zu machen, ist eine gut instandgehaltene Fahrradinfrastruktur zwingend notwendig.

–              Viele Kommunen sehen sich mit der Instandhaltung von Radwegen überfordert, dies führt vermehrt dazu, dass sich Kommunen von vornherein gegen den Bau von neuen Radwegen entscheiden.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Ablehnung: fällt in die Zuständigkeit der Kommunen

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