41/I/2025 Erwiesene Verfassungsfeinde nach Einzelfallprüfung aus Staatsdienst entfernen

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Status:
Annahme mit Änderungen

Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD Landtagsfraktion und den SPD-Landesvorstand dazu auf, darauf hinzuwirken, dass alle Beamt*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit AfD-Mitgliedschaft einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Es muss geprüft werden, ob diese zusätzlich zu ihrer Mitgliedschaft die rassistischen, national-völkischen und rechtsextremen Positionen der Partei unterstützen und für diese einstehen.

Wenn dies der Fall ist, muss es das Ziel sein, diese Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst zu entfernen, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Wir fordern – auch von der zukünftigen Spitze des Innenministeriums – gegen erwiesene extremistische Verfassungsfeinde nicht nur politisch, sondern auch juristisch entschieden vorzugehen und entsprechende Verfahren einzuleiten.

Bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst soll bei einer bekannten AfD-Mitgliedschaft geprüft werden, ob Bewerber*innen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eingestellt sind und somit nicht angestellt werden sollten.

Begründung:

Mit der Einstufung der gesamten AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem gibt es nun einen weiteren klaren Hinweis auf die Gefahr, die von der AfD und ihren Mitgliedern ausgeht. Wichtig ist hierbei außerdem, dass der Verfassungsschutz selbst nicht im Verdacht steht, linksextreme Tendenzen zu haben. Es wäre fahrlässig, aufgrund der begründeten Gefahr unserer Demokratie nun nicht zu handeln.

Die wissenschaftliche Studie des Instituts für Menschenrechte “Rassistische und rechtsextreme Positionierungen im Dienste des Staates? Warum ein Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht vereinbar ist” legte schon 2022 vor, warum gegen Personen im öffentlichen Dienst vorgegangen werden sollte, die für die AfD eintreten.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Version der Antragskommission:

Könnte auf Annahme gesetzt werden bei allgemeinerer Formulierung, Bezug auf alle Verfassungsfeinde statt konkreter Parteinennung

Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht abgestimmt Ä1 zum 41/I/2025 Ändern 1-6/19-23 Jusos Ersetze dementsprechend Zeile 1-6 durch: Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion und den SPD-Landesvorstand dazu auf, darauf hinzuwirken, dass alle Beamt*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die Mitglied in einer, als erwiesen verfassungsfeindlich eingestuften Partei sind, einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Ersetze dementsprechend Zeile 19-23 durch: Bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst soll bei einer bekannten Mitgliedschaft in einer, als erwiesen verfassungsfeindlich eingestuften Partei geprüft werden, ob Bewerber*innen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt sind und somit nicht angestellt werden sollten. Änderungsantrag (PDF)
Beschluss: Annahme in geänderter Form
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion und den SPD-Landesvorstand dazu auf, darauf hinzuwirken, dass alle Beamt*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die Mitglied in einer, als erwiesen verfassungsfeindlich eingestuften Partei sind, einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Es muss geprüft werden, ob diese zusätzlich zu ihrer Mitgliedschaft die rassistischen, national-völkischen und rechtsextremen Positionen der Partei unterstützen und für diese einstehen.

Wenn dies der Fall ist, muss es das Ziel sein, diese Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst zu entfernen, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Wir fordern – auch von der zukünftigen Spitze des Innenministeriums – gegen erwiesene extremistische Verfassungsfeinde nicht nur politisch, sondern auch juristisch entschieden vorzugehen und entsprechende Verfahren einzuleiten.

Bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst soll bei einer bekannten Mitgliedschaft in einer, als erwiesen verfassungsfeindlich eingestuften Partei geprüft werden, ob Bewerber*innen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt sind und somit nicht angestellt werden sollten.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landtagsfraktion, Stand November 2025: Weiterverfolgung durch Landtagsfraktion/In Arbeit Aus Sicht der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg steht fest, dass die Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eine Kernaufgabe des öffentlichen Dienstes ist. Sowohl die Beamtinnen und Beamten als auch die Tarifbeschäftigte sind bereits nach geltendem Recht zur Verfassungstreue verpflichtet. Zudem haben wir in der vergangenen Legislatur den so genannten Verfassungstreue-Check in Brandenburg eingeführt. Dadurch verfügen wir über ein wirksames Instrument, um bei Einstellungen frühzeitig zu prüfen, ob Bewerberinnen und Bewerber die notwendige Gewähr für die Treue zur Verfassung bieten. Die bloße Mitgliedschaft in einer Partei darf jedoch nicht automatisch zu einem Ausschluss aus dem öffentlichen Dienst führen. Vielmehr müssen im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für die Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen konsequent aufgegriffen werden. Deshalb halten wir eine sorgfältige Einzelfallprüfung für den richtigen Weg. Werden im Einzelfall rassistische, völkische oder rechtsextremistische Positionen aktiv vertreten oder unterstützt, stehen die bestehenden disziplinar- und arbeitsrechtlichen Instrumente bis hin zur Entfernung aus dem Dienst zur Verfügung. Als SPD-Landtagsfraktion werden wir uns dafür einsetzen, dass die Regelungen konsequent angewandt und durch klare Verfahrensstandards flankiert werden. So stellen wir sicher, dass Extremistinnen und Extremisten keinen Platz im öffentlichen Dienst haben – und zugleich, dass jedes Verfahren rechtsstaatlich, transparent und verhältnismäßig geführt wird. Auf diese Weise schützen wir die Integrität des Staatsdienstes und verteidigen unsere demokratische Ordnung wirksam und glaubwürdig.
Überweisungs-PDF:

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