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Die SPD Brandenburg setzt sich dafür ein, dass die Finanzierung des Landesbehindertenbeirates Brandenburg (LBB) ab dem Jahr 2026 einmalig um 10% erhöht wird und ab dem Jahr 2027 jährlich um eine konkrete Steigerungsrate (s.u.) angepasst wird.
Die Existenz und die Finanzierung des Landesbehindertenbeirates Brandenburg (LBB) ist im Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im § 15 geregelt.
Der LBB erhält seit sechs Jahren jedes Jahr den gleichen Betrag zur Finanzierung seiner Aufgaben. Dies gilt auch für die jetzige Förderperiode bis einschließlich dem Jahr 2028. Tarifsteigerungen, Inflation und allgemeine Preissteigerungen haben nicht zu einer Anpassung der Finanzierung geführt. Somit ist auch eine angemessene Finanzierung nicht mehr gegeben.
Antragsteller wird gebeten, den Antrag zurückzuziehen
Änderungsanträge
| Status | Kürzel | Aktion | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nicht abgestimmt | Ä1 zum 37/I/2026 | Ändern | 1-5 | Ortsverein Hoppegarten/Neuenhagen, Babelsberg, Unterbezirksvorstand Märkisch-Oderland | Ersetze Zeile 1-5 durch: Die SPD Brandenburg setzt sich dafür ein, dass die Finanzierung der von der Landesregierung eingesetzten und gesetzlich festgeschriebenen Beratungsgremien (wie z.B. der Landesbehindertenbeirat Brandenburg) ab dem Jahr 2027 jährlich, zumindest um die Inflationsrate, angepasst werden. | Änderungsantrag (PDF) |
Die SPD Brandenburg setzt sich dafür ein, dass die Finanzierung der von der Landesregierung eingesetzten und gesetzlich festgeschriebenen Beratungsgremien (wie z.B. der Landesbehindertenbeirat Brandenburg) ab dem Jahr 2027 jährlich, zumindest um die Inflationsrate, angepasst werden.
