62/I/2025 Flächendeckende Bereitstellung von Infrastruktur zur Entsorgung von häuslichem Abwasser auf Binnengewässern

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Status:
Nicht abgestimmt

Der Vorstand der SPD Brandenburg und die SPD-Landtagsfraktion soll die flächendeckende Bereitstellung von Infrastruktur zur Entsorgung von häuslichem Abwasser aus der Sportschifffahrt zu kommunaler Aufgabe machen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass es auf jedem Binnengewässer in Brandenburg eine kostenlose, durchgehend zugängliche Entsorgungsstelle für häusliches Abwasser (inklusive Fäkalien) gibt. Die Kosten der Errichtung sowie der Wartung und Instandhaltung übernimmt das Land.

Begründung:

–              Laut dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 13. Dezember 2003 ist das Einleiten von Abwässern für Fahrgastschiffe mit einer Transportkapazität über 50 Personen verboten. „Im Übrigen ist die Einleitung von häuslichem Abwasser in das Gewässer erlaubt“ (Seite 1829) und somit gerade in der privaten Sportschifffahrt erlaubt.

–              Laut Umweltbundesamt können Verschmutzungen von Badeseen durch Abwasser und Fäkalien zu Magen-Darm-Erkrankungen und weiteren Problemen führen, weshalb es dies zu vermeiden gilt.

–              Medizinrückstände, die über menschliche Fäkalien in aquatische Ökosysteme eindringen, können negativen Einfluss auf aquatische Tiere und deren Verhaltensweisen haben.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

keine kostenlose Entsorgung häuslicher Abwässer. Allenfalls können die Kommunen vor Ort eine kostenpflichtige Abnahme anbieten. Zu überlegen könnte möglicherweise eine Gesetzesänderung, die die Einleitung grundsätzlich verbietet, sein

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