38/I/2026 Frauenschutzwohnungen erhalten

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD Brandenburg setzt sich dafür ein, dass die Bemühungen zur Schaffung und Erhaltung von Frauenschutzwohnungen verstärkt werden. Das Land Brandenburg wird bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode sicherstellen, dass die gemäß seinem Anteil an der weiblichen Bevölkerung nach der Istanbul-Konvention vorzuhaltenden Frauenschutzwohnungen bereitgestellt werden können

Begründung:

Grundlage für die Schaffung von Frauenschutzwohnungen ist die Istanbul-Konvention von 2011, die als rechtlich bindendes völkerrechtliches Abkommen am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft trat. Die dort angegebenen Verpflichtungen zum Schutz von Frauen und Kindern durch Bereitstellung von Schutzwohnungen in ausreichender Zahl erfüllt Deutschland bisher nicht. Deutschland hat einen erheblichen Mangel an Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen und liegt unter dem europäischen Durchschnitt. Viele Anträge auf Schutz müssen daher abgelehnt werden.

Hierbei geht es sowohl um den privaten Wohnungsmarkt als auch um den sozialen Wohnungsmarkt. Bei der Verwendung der Infrastrukturmittel für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues müssen auch Frauenschutzwohnungen im Focus stehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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