73/II/2023 Frühzeitige Arbeitsgenehmigung

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Der Landesvorstand, die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden gebeten, sich für eine frühzeitige Arbeitsgenehmigung einzusetzen. Nach spätestens drei Monaten Aufenthalt in Deutschland sollen alle Geflüchteten uneingeschränkte Arbeitsmöglichkeiten erhalten. Dies fördert ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit und stärkt ihre Teilhabe an der Gesellschaft.

Begründung:
  1. Schnellere Integration in den Arbeitsmarkt: Die Möglichkeit, nach drei Monaten zu arbeiten, beschleunigt die Integration in den Arbeitsmarkt. Dies fördert nicht nur die finanzielle Stabilität der Geflüchteten, sondern trägt auch zur Entlastung von staatlichen Unterstützungsleistungen bei.
  2. Beitrag zur Wirtschaft: Geflüchtete, die frühzeitig arbeiten dürfen, können einen Beitrag zur Wirtschaft leisten, indem sie Arbeitskraft und Talente in den Arbeitsmarkt einbringen. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum.
  3. Fachkräftemangel: Deutschland steht vor Herausforderungen im Hinblick auf den Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen. Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt kann dazu beitragen, diese Lücke zu schließen und den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften zu decken.
Empfehlung der Antragskommission:
erledigt durch Leitantrag (Konsens)
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