40/I/2024 Füge nach Zeile 1502 ein

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  • Demokratisches Engagement lässt sich auch durch vermehrte Angebote zur Bürgerbeteiligung bei den Entscheidungen auf kommunaler Ebene wirksam fördern. Deshalb wollen wir die Mitwirkungsmöglichkeiten von Beiräten der verschiedenen Gruppen in der Kommunalverfassung erweitern.
Begründung:

Die AG SPD 60plus Brandenburg hatte in ihren Vorschlagen für das Programm zur Landtagswahl eine Änderung der Kommunalverfassung § 19 (1) und (2) zur Vertretung von Gruppeninteressen vorgeschlagen. Sie will nun die Mitwirkungsmöglichkeiten erweitern und lässt offen, in welcher Form das im Einzelnen geschehen soll. Sie passt sich damit dem Duktus und der Wortwahl des Regierungsprogramms an.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Im Rahmen der aktuellen Novelle der Kommualverfassung wurden viele Themen diskutiert. Dieser Punkt ist dort nicht angepasst worden. Kurze Zeit später nun eine andere Position zu beziehen, ist schwer zu vermitteln. Auch inhaltlich wird die Position nicht geteilt. Die Kommunalverfassung berücksichtig die Beiräte. Sie berücksichtigt auch, dass diese vor Ort sehr unterschiedlich zustande kommen, unterschiedlich aufgestellt sind und auch nicht überall die gleichen Beiräte existieren. Von daher ist die aktuelle Regelung gut, die die grundsätzlichen Mitwirkungsrechte der Beiräte beinhaltet und die konkrete Ausgestaltung der Beiräte und ihrer Rechte auf der kommunalen Ebene sieht.

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