25/I/2025 Funktionsstellen an Schulen schaffen

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Status:
Nicht abgestimmt

Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, gegenüber den SPD-Mitgliedern in der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen, dass

  • an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und an den Grundschulen im kommenden Haushalt kostenneutral jeweils drei Funktionsstellen (1) für die Förderung der mathematischen Kompetenzen/der MINT-Fächer, (2) die Förderung der sprachlichen Kompetenzen / der sprachlichen und künstlerischen Fächer, (3) der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer, der Demokratie- und Medienbildung geschaffen werden (A14 an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, A 13 mit Zulage bei den Grundschulen; eine Funktionsstelle kann für mehrere kleine Grundschulen zuständig sein)
  • Diese Funktionsstellen sind durch eine entsprechende Absenkung der gemäß VV Unterrichtsorganisation den Schulen zur Verfügung stehenden Poolstunden zu finanzieren.

 

Begründung:

Brandenburg geht einen Sonderweg, indem es als einziges Bundesland keine Funktionsstellen für Fachbereichsleitungen und Fachleitungen ausbringt. Das ist eine (von mehreren) Erklärungen für das schlechte Abschneiden in Vergleichstests: Es fehlt an den Schulen an fest verantwortlichen und für diese Aufgabe auch entsprechend herausgehoben vergüteten Führungspersonen. Dabei sind diese unabdingbar, um Fortbildungsangebote des LIBRA, die Implementierung von Materialien und die Integration von Seiteneinsteigenden zu befördern. Auch die Demokratie- und Medienbildung braucht dringend an jeder Schule eine herausgehoben und als Leitungsperson deutlich erkennbare Person.

Bisher werden diese Aufgaben von Lehrkräften übernommen, die dafür i.d.R. maximal eine LWS (Lehrerwochenstunde) Entlastung erhalten. Wenn die Funktionsstellen mit dem Äquivalent von drei LWS veranschlagt werden, um die dafür der Schulpool reduziert wird, würde diese Reform nicht den Haushalt belasten.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion (Konsens)
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