24/I/2026 Gesundheitsvorsorge stärken – Einführung einer bundesweiten Zuckerabgabe auf Getränke und stark zuckerhaltige Lebensmittel

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD Brandenburg setzt sich auf Bundesebene für die Einführung einer bundesweiten, gestaffelten Zuckerabgabe auf stark zuckerhaltige Getränke und industriell verarbeitete Lebensmittel mit hohem Zusatzzuckergehalt und Zuckerersatzstoffen ein.

Die Abgabe soll sich am zugesetzten Zucker und den Zuckersatzstoffen pro 100 g bzw. 100 ml orientieren (Stufenmodell) und insbesondere erfassen:

  • Softdrinks und Energydrinks,
  • gesüßte Fruchtsaftgetränke,
  • stark zuckerhaltige Frühstücksprodukte,
  • Süßwaren mit hohem Zusatzzuckeranteil,
  • industriell hergestellte Desserts und Fertigprodukte mit überdurchschnittlichem Zuckergehalt.

Ziel der Abgabe ist:

  • die deutliche Reduktion des Zuckerkonsums,
  • eine Reformulierung von Produkten durch Hersteller*innen,
  • die Prävention von Adipositas, Diabetes Typ 2 und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Die Einnahmen sollen zweckgebunden eingesetzt werden für:

  • kostenfreie, gesunde Kita- und Schulverpflegung nach verbindlichen Qualitätsstandards,
  • Präventionsprogramme für Kinder und Jugendliche,
  • kommunale Bewegungs- und Sportförderung,
  • Ernährungsbildung in Schulen,
  • gezielte Entlastung einkommensschwacher Haushalte.

Der Bund wird aufgefordert, die Zuckerabgabe sozial ausgewogen auszugestalten, kleine Handwerksbetriebe nicht unverhältnismäßig zu belasten und natürliche, unverarbeitete Produkte von der Abgabe auszunehmen.

Begründung:

Übermäßiger Zuckerkonsum ist ein wesentlicher Risikofaktor für zahlreiche chronische Erkrankungen. Besonders problematisch ist der hohe Anteil zugesetzten Zuckers in industriell verarbeiteten Lebensmitteln, die häufig ohne transparente Kennzeichnung konsumiert werden.

Die gesellschaftlichen Folgekosten sind erheblich:

  • steigende Krankheitsraten,
  • hohe Ausgaben im Gesundheitswesen,
  • Belastungen für Familien und Kommunen.

Freiwillige Selbstverpflichtungen der Lebensmittelindustrie haben bislang nicht zu einer ausreichenden Reduktion des Zuckergehalts geführt. Internationale Erfahrungen zeigen, dass fiskalische Anreize deutlich wirksamer sind – insbesondere wenn sie reformulierungsorientiert gestaltet werden.

Eine Zuckerabgabe verfolgt drei zentrale sozialdemokratische Leitlinien:

Prävention stärken statt Folgekosten finanzieren. Gesundheitspolitik beginnt vor der Erkrankung.

Hersteller*innen in Verantwortung nehmen. Wer besonders stark zuckerhaltige Produkte vertreibt, soll einen Beitrag zu den gesellschaftlichen Folgekosten leisten.

 Soziale Gerechtigkeit sichern. Wenn Einnahmen gezielt in kostenfreie gesunde Verpflegung, Prävention und Bildungsangebote investiert werden, profitieren insbesondere Kinder aus einkommensschwächeren Familien.

Wichtig ist eine klare Abgrenzung:

Besteuert werden soll zugesetzter Zucker in stark verarbeiteten Produkten – nicht Obst, nicht Milch, nicht handwerklich hergestellte Grundnahrungsmittel.

Es geht nicht um Verbote oder Bevormundung.

Es geht um faire Marktanreize und um die Entlastung unseres solidarisch finanzierten Gesundheitssystems.

Gesundheit ist eine Frage sozialer Teilhabe.

Wer früh ansetzt, stärkt langfristig Bildungschancen, Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundesparteitag, Bundestagsfraktion (Kein Konsens)
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