45/II/2018 Gleichstellung in der Amtssprache

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Status:
Erledigt

Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, bei allen Gesetzesvorhaben auf eine gendergerechte Sprache zu achten und insbesondere bei allen Personenbezeichnungen die männliche und weibliche Bezeichnung zu verwenden. Wir erwarten von den sozialdemokratischen Ministerinnen und Ministern, dass sie im Zuständigkeitsbereich der von ihnen geführten Ministerien alle zu Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen.

In einem ersten Schritt sollten deshalb bei allen Gesetzesänderungen alte Formulierungen gegen gendergerechte Sprache ausgetauscht werden.

Begründung:

Viele Gesetze in Deutschland sind nach wie vor nicht in gendergerechter Sprache formuliert. Beispielsweise das BGB. Verwendungsansprüche des Vermächtnisnehmers gegen den Nachvermächtnisnehmer sind nach § 2185 BGB zu beurteilen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt

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