92/II/2018 Herstellung abgestimmter und rechtlich verbindlicher Grundlagen für Lärmaktionspläne zur Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus

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Status:
Annahme

Die SPD Brandenburg setzt sich entschieden für rechtlich verbindliche Regelungen zur Umsetzung der von den Gemeinden pflichtgemäß zu erstellenden Lärmaktionspläne ein. Die darin aufgeführten Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sind in Planung, Ausführung und mit verkehrsbehördlichen Anordnungen vom Land nachhaltig zu unterstützen und zum erklärten Ziel für die Landespolitik zu machen.

Begründung:

Nach der europäischen Richtlinie 2002/49//EG ist ein Großteil der Städte und Gemeinden verpflichtet, in regelmäßigen Intervallen einen Lärmaktionsplan/Lärmminderungsplan zu erstellen. Sinn dieser Richtlinie ist u.a. die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutznivieaus, die Verringerung der Lärmbelastung und ein gemeinsames Konzept, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu minimieren.
Die Richtlinie wurde im BImSchG § 47 a-f und in der 34. BImSchV zwar sehr schleppend, aber dennoch in nationales Recht umgesetzt.
Über viele Jahre währende Aktivitäten von Bürgerinitiativen im Land, getragen und unterstützt von SPD-Ortsvereinen, haben deutlich gemacht, dass bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und den gegebenen nationalen Regelungen weder Zuständigkeiten , Eingriffsmöglichkeiten noch rechtliche Grundlagen übereinstimmend geregelt sind, wenn überhaupt.
Es ist an der Zeit, die in der Richtlinie ursprünglich geplante und zu entwickelnde Zusammenarbeit zwischen EU, Bund , Ländern und Kommunen stattfinden zu lassen. Dazu ist es notwendig, die bestehenden Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Richtlinien so anzupassen, dass sie dem Stand der Lärmwirkungsforschung entsprechen. Hier erwarten wir von der Landes SPD erheblich mehr Initiativen als es bislang der Fall war.
Der bisherige Umgang mit Erstellung und Umsetzung der Lärmaktionspläne ist für die Städte und Gemeinden zum teuren Papiertiger verkümmert , der zudem die Ergebnisse öffentlicher Bürgerbeteiligungen ignoriert.
Bisher ist das Ziel der Richtlinie zum Schutz der Gesundheit der Menschen verfehlt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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