Die Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion, die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Maklergebühren für Einfamilienhäuser, Wohnungen und Grundstücke zum Zwecke der Bebauung von Einfamilienhäusern (und zur Eigennutzung) zwischen Verkäufer*in und Käufer*in geteilt werden. Das derzeitige Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und … 88/I/2021 Kein Bestellerprinzip auch bei Grundstücken zum Bau des Eigenheims bezüglich der Maklerprovision weiterlesen
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