88/I/2021 Kein Bestellerprinzip auch bei Grundstücken zum Bau des Eigenheims bezüglich der Maklerprovision

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Status:
Zurückgezogen

Die Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion, die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Maklergebühren für Einfamilienhäuser, Wohnungen und Grundstücke zum Zwecke der Bebauung von Einfamilienhäusern (und zur Eigennutzung) zwischen Verkäufer*in und Käufer*in geteilt werden. Das derzeitige Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (vom 12. Juni 2020) muss bezüglich des Erwerbs von Grundstücken (für das Eigenheim) ausgeweitet werden.

Begründung:

„Viele Menschen, gerade solche mit geringem und mittlerem Einkommen, haben heute erhebliche Schwierigkeiten, für sich und ihre Familien ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Bildung von Wohneigentum wird auch durch hohe Erwerbsnebenkosten erschwert, die zumeist aus Eigenkapital geleistet werden müssen. Auf den Kostenfaktor der Maklerprovision haben Kaufinteressenten dabei häufig keinerlei Einfluss.“ – so die Begründung im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Das Problem betrifft aber nicht nur die Maklergebühren zur Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern, sondern auch die Vermittlung von Baugrundstücken.

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