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Die SPD Brandenburg bekennt sich weiterhin zu einem Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten (TVStud) an den Brandenburger Hochschulen. Besonders vor dem Hintergrund der neu gebildeten Regierungskoalition mit der CDU wird sich die SPD dafür einsetzen, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einen Vertrag zur Tarifierung der studentischen Beschäftigten mit den Gewerkschaften abschließt. Im Rahmen von Abstimmungen innerhalb der TdL und diesbezüglich stattfindenden Meinungsbildungsprozessen innerhalb der Landesregierung wird die SPD Brandenburg keinen Abschluss unterstützen, der keine Tarifierung der studentischen Beschäftigten enthält.
Studentische Beschäftigte sind in Brandenburg seit Jahren prekär beschäftigt. Bei den Verhandlungen zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) 2023 war der Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten ein prominentes Thema. Allerdings wurde lediglich eine schuldrechtliche Vereinbarung für die studentischen Beschäftigten mit Mindestentgelten und Mindestvertragslaufzeiten festgehalten. Auch wurde festgeschrieben, dass zur nächsten Tarifrunde wieder über die studentischen Beschäftigten verhandelt werden soll. Seitdem hat sich allerdings nichts getan und die TdL verwehrt sich weiter gegen die Einführung eines Tarifvertrags für studentische Beschäftigte. Es ist also dringend notwendig, dass sich das Land Brandenburg bei den laufenden Verhandlungen für die Einführung des TVStud einsetzt.
Deutschlandweit arbeiten ca. 300.000 studentische Beschäftigte im öffentlichen Dienst ohne eine tarifliche Absicherung – das gilt auch für die rund 3.000 studentischen Beschäftigten in Brandenburg. Für die anderen Hochschulbeschäftigten gilt der TV-L. Studentische Beschäftigte bilden damit die größte Tariflücke im öffentlichen Dienst.
Diese Situation führt häufig zu prekären Arbeitsbedingungen und entspricht nicht unserer Position, Tarifbindung zu stärken. Studentische Beschäftigte ohne Abschluss verdienen seit Beginn des Sommersemesters 2024 13,25 € pro Stunde. Sie bekommen keine der im Rahmen der Tarifverhandlungen vorgesehenen „Inflationsprämien“. Auch haben Sie weiterhin nur den gesetzlichen Mindestanspruch an Urlaub (4 Wochen/Jahr). Rund 90% der studentischen Beschäftigten gelten in Brandenburg als armutsgefährdet, wie eine Studie aus dem Jahr 2023 ergab. Verbindliche Mindestlöhne führen zu einer Senkung des Armutsrisikos für Studierende.
Mit dem Brandenburgischen Hochschulgesetz hat unsere SPD-Wissenschaftsministerin für Mindestvertragslaufzeiten für studentische Beschäftigte von einem Jahr gesorgt und studentische Personalräte werden eine große Mitbestimmungslücke im öffentlichen Dienst schließen. Damit befindet Brandenburg sich in einer Vorreiterrolle in der Ermöglichung guter Arbeitsbedingungen für die studentischen Beschäftigten. Allerdings bezieht sich diese Regelung nicht auf studentische Beschäftigte an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Deshalb braucht es tarifliche Regelungen für die Gesamtheit studentischer Beschäftigter.
Ohne Tarifvertrag verstärkt sich zudem der Standortnachteil für die Wissenschaftslandschaft in Brandenburg. Schon jetzt werden viele “kluge Köpfe” von den besseren Arbeitsbedingungen an Berliner Hochschulen (die haben nämlich einen eigenen Tarifvertrag) abgeworben. Das Rennen um die besten Köpfe muss Brandenburg gewinnen!
Einige Unis wie die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder erleben einen faktischen Fachkräftemangel. Ein Tarifvertrag könnte das ändern und gleichzeitig Frankfurt/Oder als Studienort attraktiver für junge Menschen machen.
Hier gilt es, anzusetzen und künftig über die TdL auch einen Tarifvertrag für diese Beschäftigtengruppe zu schließen. Als SPD Brandenburg gehört es zu unserem sozialdemokratischen Selbstverständnis, sich für eine hohe Tarifbindung im Land einzusetzen. Insbesondere junge Menschen profitieren von der Erfahrung, mit einem Tarifvertrag beschäftigt zu werden. Wer einmal den Wert von Tarifverträgen und Gewerkschaften erkannt hat, wird diese Erfahrung auch bei seinen künftigen Arbeitsstellen mitbringen und sich dafür einsetzen.
Antrag zukunftsgerichtet umformulieren, dann Annahme und Konsens
