25/II/2018 Landesweit einheitlich gültiger Qualitätsrahmen für die Kindertagesbetreuung

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Überweisung

In der kommenden Legislaturperiode wird ein landesweit gültiger einheitlicher Qualitätsrahmen für die Kindertagesbetreuung entwickelt, rechtlich gesichert und dessen Finanzierung rechtsverbindlich geregelt.

Begründung:

Die Qualität der Kindertagesbetreuung darf nicht vom Wohnort eines Kindes im Land abhängen. Die Rechtsansprüche der Kinder müssen in Brandenburg gleichwertig umgesetzt werden. Es bedarf daher der rechtlichen Sicherung eines landesweiten Qualitätsrahmens für Kindertagesbetreuung, der in allen Orten Brandenburgs Gültigkeit hat.

Alle Kinder in Brandenburg haben ein Recht darauf, ausreichendes und gut ausgebildetes Fachpersonal (1)  zu haben, das professionell von Leitungen (2) geführt und mit hoher Fachlichkeit durch Fachberatungen (3) unterstützt wird.

Kinder haben das Recht auf frühe und ganzheitliche, alltagsintegrierte Sprachförderung (4), gesunde Ernährung, Betreuungszeiten, die sich am Kindeswohl orientieren, inklusive Bildung und Erziehung, barrierefreie Zugänge, ausreichend Platz, bildungsfördernde Ausstattung und Beteiligung. Kinder haben auch das Recht auf konstruktive Zusammenarbeit ihrer Pädagoginnen und Pädagogen mit ihren Eltern (5).

Und das in ganz Brandenburg!

(1) Fachpersonal

  • Vergütete Ausbildung ohne Absenkung des Qualifikationsniveaus für Erzieherinnen und Erzieher (DQR)
  • Zugänge für Hochschulabsolventinnen und -absolventen eröffnen und finanzieren

In der nächsten Legislaturperiode

(2) Leitung

  • eine Leitungsfachkraft auf 12 pädagogische Fachkräfte

In der nächsten Legislaturperiode

(3) Fachberatung

  • eine Fachberatung auf 1.000 Kinder

In der nächsten Legislaturperiode

(4) Sprachförderung

  • Nach Auslaufen des Bundesprogramms Sprach-Kitas: Förderung aller Kitas
  • Ausstattung der Sprachfördererzieherinnen und -erzieher mit zusätzlichen Zeitressourcen

Nach Auslaufen des Bundesprogramms 2020

(5) Zusammenarbeit mit Eltern

  • Zusätzlich Zusammenarbeit der Pädagoginnen und Pädagogen mit den Eltern finanzieren (pro Pädagoge/Pädagogin 2,5 Stunden wöchentlich)

In der nächsten Legislaturperiode

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Programmkommission

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen