37/I/2021 Medizinische Versorgung von Menschen mit (geistiger) Behinderung

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Status:
Überweisung

Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, sich gegenüber den SPD-Mitgliedern der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion dafür einzusetzen, dass im Land Brandenburg der einzurichtende Lehrstuhl für Altersmedizin auch die Teilausbildung „Medizinische Versorgung von Menschen mit (geistiger) Behinderung“ enthält. Diese Assistenzleistungen werden zukünftig von den Krankenkassen bezahlt.

Begründung:

Bundesweit wird von Behindertenverbänden, z. B. der Lebenshilfe, festgestellt, dass Ärzt*innen nicht wissen, was bei Menschen mit (geistiger) Behinderung zu beachten ist bzw. wie sie mit diesen Menschen umgehen sollen. Die Aufnahme als Teilausbildung in den einzurichtenden Lehrstuhl für Altersmedizin ist darin begründet, dass sich ältere Menschen mit bestimmten Erkrankungen ähnlich verhalten. Beide Gruppen brauchen oft zusätzliche Unterstützung beim Arztbesuch oder im Krankenhaus.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
Votum der Landtagsfration: in Bearbeitung In den Empfehlungen der Expertenkommission zum Aufbau einer staatlichen Universitätsmedizin in der Lausitz wird der demographische Wandel als eine große gesellschaftliche Herausforderung benannt und entsprechend im Kontext der Konzipierung des Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC) mitgedacht. Darüber hinaus sind Altersmedizin und Gesundheitsversorgung im Alter bereits heute integraler Bestandteil in der Brandenburger Forschungslandschaft an mehreren Professuren, u.a. an der MHB, welche sich Fragestellungen im Bereich Altersmedizin aus unterschiedlichen Perspektiven widmen. Vor diesem Hintergrund scheint die Einrichtung eines zusätzlichen, gesonderten Lehrstuhls -  ausschließlich für den Bereich Altersmedizin – derzeit nicht angezeigt.
Überweisungs-PDF:

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