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Status:
Annahme mit Änderungen
AntragstellerInnen:
Unterbezirk Potsdam-Mittelmark
Der/Die Bundestagsfraktion möge beschließen:
Der/Die Landesparteitag möge beschließen:
Der/Die Bundesparteitag möge beschließen:
Der/Die Landtagsfraktion möge beschließen:
Der/Die Bundestagsfraktion möge beschließen:
Wir fordern die SPD Brandenburg und die Landtagsfraktion, sowie die Bundespartei und die Fraktion im Bundestag dazu auf, eine eigene sozialdemokratische Migrationspolitik zu entwickeln. Teil dieser Migrationspolitik soll sein, dass Abschiebungen in unsichere Staaten (wie beispielsweise Syrien und Afghanistan) ausgesetzt und Unrechtsregime wie die Taliban-Regierung nicht durch Deutschland legitimiert werden. Kein deutsches Geld für Taliban und Assad!
Begründung:
Abschiebungen in unsichere Herkunftsländer, wie beispielsweise Syrien und Afghanistan, sind nicht mit den Menschenrechten vereinbar. Es darf nicht sein, dass z.B. die Taliban mit deutschen Geldern für die Rücknahme von abgeschobenen Menschen finanziert und ihre Regierung durch Deutschland anerkannt und legitimiert werden! Auch Verhandlungen mit den Taliban über Vermittlungsländer befreien uns nicht von eben jenen Punkten.
Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Änderungsanträge
| Status |
Kürzel |
Aktion |
Zeile |
AntragstellerInnen |
Text |
PDF |
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Nicht abgestimmt
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Ä1 zum 48/I/2025
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Ändern
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1-10
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UB Potsdam-Mittelmark
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Ersetze Zeile 1-10 durch:
Wir fordern die SPD Brandenburg und die Landtagsfraktion, sowie die Bundespartei und die Fraktion im Bundestag dazu auf, die sozialdemokratische Migrationspolitik weiterzuentwickeln. Teil dieser Migrationspolitik soll sein, dass Abschiebungen in sehr unsichere und instabile Staaten (wie beispielsweise Syrien und Afghanistan) beständig kritisch geprüft werden müssen und nur in schwerwiegenden Fällen umgesetzt werden sollten.
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Änderungsantrag (PDF)
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Überweisen an:
Bundestagsfraktion, Landtagsfraktion
Beschluss:
Annahme in geänderter Form
Text des Beschlusses:
Wir fordern die SPD Brandenburg und die Landtagsfraktion, sowie die Bundespartei und die Fraktion im Bundestag dazu auf, die sozialdemokratische Migrationspolitik weiterzuentwickeln. Teil dieser Migrationspolitik soll sein, dass Abschiebungen in sehr unsichere und instabile Staaten (wie beispielsweise Syrien und Afghanistan) beständig kritisch geprüft werden müssen und nur in schwerwiegenden Fällen umgesetzt werden sollten.
Überweisen an:
Bundestagsfraktion, Landtagsfraktion
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Bundestagsfraktion Stand 10.10.2025:
Weder Bundestag noch Bundesregierung sind für den Erlass eines Abschiebungsstopps zuständig, sondern allein die Bundesländer, siehe § 60a Abs. 1 AufenthG. Eine Rechtsgrundlage für den Bund besteht aktuell nicht. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition sah die Schaffung einer solchen Rechtsgrundlage vor, allerdings kam es nicht mehr zur Umsetzung.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit jeher beim Thema Abschiebungen für Augenmaß eingesetzt, insbesondere für die vorrangige Konzentration auf Straftäter und Gefährder. Bei Abschiebungen muss stets in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Rückkehr in das Herkunftsland für die betroffene Person gefahrlos möglich ist. Das gilt für alle, auch für die o. g. Straftäter und Gefährder.
Stellungnahme der Landtagsfraktionfraktion Stand 28.11.2025: Weiterverfolgung durch die Landtagsfraktion
Die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg steht für eine verantwortungsvolle Migrationspolitik, die Humanität und Rechtsstaatlichkeit miteinander verbindet. Abschiebungen in Länder, die nicht als sichere Herkunftsstaaten gelten, dürfen nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen und nach sorgfältiger Einzelfallprüfung erfolgen. In besonders instabilen Staaten kommen Rückführungen nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei schwersten Straftaten oder konkreten Gefährdungslagen.
Dabei muss jede Entscheidung den Maßgaben humanitärer Schutzstandards und gerichtlicher Kontrolle standhalten. Die SPD-Landtagsfraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass menschenrechtliche und sicherheitspolitische Kriterien bei Rückführungen den Maßstab bilden.
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