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Die SPD Brandenburg wird beauftragt, unverzüglich und mit Nachdruck gegenüber der Landesregierung Brandenburg darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Gemeinden wieder in den Geltungsbereich der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnung („Mietpreisbremse“) aufgenommen werden. Sie soll sich dafür einsetzen, dass die jetzt diesbezüglich getroffene Entscheidungen dahingehend unverzüglich durch die Landesregierung zurückgenommen und entsprechend angepasst/geändert werden.
Seit 2019 gilt die Mietpreisbremse. Sie stellt ein zentrales Instrument zum Schutz von Miete-rinnen und Mietern in einem nachweislich angespannten Wohnungsmarkt dar. Am 25.11.2025 hat die Landesregierung die „Mietpreisbremse“ in Brandenburg verlängert. Diese soll statt in zuletzt nur noch 19 Gemeinden nun wieder in 36 Gemeinden gelten. „Damit gewährleistet die Landesregierung einen lückenlosen Schutz für Mieterinnen und Mieter über den 31. Dezember 2025 hinaus.“, heißt es in einer Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung.
Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse durch die Landesregierung Brandenburg am 25.11.2025 werden unter anderem Hoppegarten und Neuenhagen ohne nachvollziehbare Begründung aus dem Geltungsbereich herausgenommen, obwohl
- die Nachfrage nach Wohnraum weiterhin stark steigt,
- das Mietpreisniveau teilweise über dem Berliner Durchschnitt liegt,
- und die Gemeinden funktional und verkehrlich Teil des Berliner Wohnungsmarktes sind.
Die Herausnahme beider Gemeinden, die ein Mittelzentrum bilden, steht damit im Widerspruch zu den realen Marktbedingungen und konterkariert das erklärte Ziel der Landesregierung, Mieterinnen und Mieter lückenlos zu schützen.
Ohne Mietpreisbremse sind insbesondere Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen schutzlos steigenden Neuvermietungsmieten ausgesetzt. Dies verschärft soziale Verdrängung, belastet Familien, Seniorinnen und Senioren sowie Beschäftigte in systemrelevanten Berufen und gefährdet den sozialen Zusammenhalt in der Gemeinde.
wird auf Bundesgesetzliche Regelung umgeschrieben, sollte auch von Speckgürtel auf andere Gemeinden ausgedehnt werden
