38/I/2021 Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige verbessern

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Status:
Annahme

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung und die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass innerhalb der Pflege vor Ort ein niedrigschwelliges Angebot der Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige aufgenommen wird. Dadurch könnte deren Lage weiter verbessert werden. Diese Initiative soll vor allem bestehende Lücken füllen, wenn ambulante Dienste über keine Kapazitäten mehr verfügen. Für ihre Tätigkeit, die z.B. die Erledigung von Einkäufen, von Behördengängen und Vorlesen beinhaltet, üblicherweise subsumiert unter dem Begriff der Unterstützung der Selbständigkeit im Alltag, würden die Einzelhelfer als Bezahlung bis zu 125 € aus dem von den Pflegekassen zur Verfügung gestellten Entlastungsbetrag erhalten. Die Nachbarschaftshelfenden erfüllen keine Pflegeaufgaben und sind damit auch keine Konkurrenz zu den professionellen Pflegediensten.

Begründung:

Verschiedene Bundesländer, darunter Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, haben unterschiedliche Regelungen geschaffen, die auf großes Interesse und Zustimmung treffen. Zum Teil wird bei Ihnen eine kurze Einweisung vorausgesetzt und die Betreuung auf zwei Gepflegte begrenzt. In fünf Bundesländern ist die Nachbarschaftshilfe zum Teil anerkannt und über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Ab 2022 erkennt voraussichtlich auch Niedersachsen die Nachbarschaftshilfe an. Vergleichbares wäre auch in Brandenburg auf dem Land in weiter vom Speckgürtel entfernten Kreisen eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Angebote.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Regierungshandeln
Version der Antragskommission:

Mit dem Pakt für Pflege können auch Aktivitäten der Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen gefördert werden. Ja, entsprechende Fördermöglichkeiten bestehen gemäß der Richtlinie Pflege vor Ort. Mit der Richtlinie werden u. a. Maßnahmen vor Ort in den Ämtern und Gemeinden gefördert für ergänzende Angebote zur Unterstützung von häuslicher Pflege und Betreuung  sowie zur Unterstützung bei der Bewältigung und Gestaltung des Alltags. Derartige Maßnahmen können auch Hilfen in der Nachbarschaft sein, sie werden in der Richtlinie ausdrücklich benannt.

Zuwendungsempfangende sind bei diesem Förderprogramm die Kommunen. Sie können die Mittel aber auch an Dritte weiterleiten, zum Beispiel an Vereine, die ein Nachbarschaftsprojekt auf den Weg bringen und umsetzen wollen.

Hilfen bei der Entwicklung und Umsetzung von entsprechenden Aktivitäten bietet die „Fachstelle Altern und Pflege im Quartier“ an (https://www.fapiq-brandenburg.de/. ) Sie hat in diesem Zusammenhang im März 2021 auch eine Broschüre mit Anregungen für Kommunen herausgegeben: „Pflege vor Ort gestalten“. In dieser Broschüre gibt es u. a. ein Praxisbeispiel zur Nachbarschaftshilfe in Kolkwitz.

Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung und die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass innerhalb der Pflege vor Ort ein niedrigschwelliges Angebot der Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige aufgenommen wird. Dadurch könnte deren Lage weiter verbessert werden. Diese Initiative soll vor allem bestehende Lücken füllen, wenn ambulante Dienste über keine Kapazitäten mehr verfügen. Für ihre Tätigkeit, die z.B. die Erledigung von Einkäufen, von Behördengängen und Vorlesen beinhaltet, üblicherweise subsumiert unter dem Begriff der Unterstützung der Selbständigkeit im Alltag, würden die Einzelhelfer als Bezahlung bis zu 125 € aus dem von den Pflegekassen zur Verfügung gestellten Entlastungsbetrag erhalten. Die Nachbarschaftshelfenden erfüllen keine Pflegeaufgaben und sind damit auch keine Konkurrenz zu den professionellen Pflegediensten.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Votum der Landtagsfraktion: in Bearbeitung Der Punkt wurde schon im Januar 2020 zwischen dem SPD AK3 „Soziales & Gesundheit“ und den Brandenburger SPD AGs diskutiert, u.a. im Zusammenhang mit dem Vorstoß aus Mecklenburg-Vorpommern, wo Pflegebedürftige mit Pflegebetrag Null 125 € beantragen können. Das MSGIV lehnt diesen Vorschlag ab, beruft sich dabei auf die Fachstellen Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ), die laut dem Koalitionsvertrag weiter ausgebaut werden sollen. FAPIQ berät alle in Brandenburg anerkannten alltagsunterstützenden Angebote und deren Fachkräfte bei der Entwicklung, Erprobung und Abrechnung entsprechend innovativer Angebotsformen. Der AK3 sieht die Idee der Nachbarschaftshilfe ebenfalls als noch nicht ausgereift. Demnach zeigen Gespräche mit Rettungsdiensten, dass mitunter Leute in einem schlimmen Zustand aus ihren Wohnungen geholt werden, die offiziell von Nachbarn betreut werden und wo Pflegegeld geflossen ist. Es braucht eine Absicherung, dass das Geld einer „Nachbarschaftshilfe“ auch richtig eingesetzt wird.
Überweisungs-PDF:

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