48/II/2018 Parität

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Status:
Annahme

Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für verpflichtende gesetzliche Regelungen einzusetzen, die Frauen und Männern gleiche Chancen auf Wahllisten und bei Kreiswahlvorschlägen ermöglichen. Diese Wahlrechtsänderungen sollen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden und spätestens bei der übernächsten Landtagswahl in Kraft treten.

Der dazu vorliegende Bericht der Landesregierung muss in der Landtagsfraktion und im Landtag debattiert werden.

Begründung:

Die Landesregierung wurde am 8.3.2018 – zeitgleich mit der Vorlage des Gesetzentwurfs „Inklusives Parité-Gesetz“ der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – vom Landtag aufgefordert, im 3. Quartal unter anderem „einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Brandenburger Wahlgesetze dahingehend geändert werden können, dass der Weg von Frauen in die Politik gefördert, deren politische Position gestärkt und ausgebaut wird“ (DS 6/8296). Dieser Vorschlag liegt mit dem „Bericht der Landesregierung – Geschlechterparitätische Regelungen im Landtags- und Kommunalwahlrecht“ vor (DS 6/9699).

Die ASF Brandenburg trägt die diesbezüglichen Vorschläge und Empfehlungen des Berichts, die lediglich „Soll-Vorschriften für die Landtagswahlen“ (S. 31) vorsehen, nicht mit und findet deren Herleitung fachlich sehr einseitig. Z. B. greifen sie nicht die Breite der in der Sachverständigen-Anhörung vorgetragenen rechts- und politikwissenschaftlichen Expertinnen- und Experten-Positionen auf, sondern lediglich die Position einer einzigen Stellungnahme.

Aussagen wie „dass dem Landeswahlleiter und dem MIK keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Frauen bei den Aufstellungen der Kandidatinnen und Kandidaten beteiligt oder sogar diskriminiert werden“ (S. 25 f.), widersprechen nicht nur politikwissenschaftlicher Forschung (die im Unterschied zur staatsrechtlichen Literatur gar nicht in dem Bericht vorkommt), sondern auch – Hand aufs Herz – unser aller langjähriger politischer Erfahrung in unserer eigenen Partei und in anderen Parteien.

Der Umgang mit dem 3. Geschlecht und mit Frauenwahllisten als Hauptargumente gegen verpflichtende gesetzliche Regelungen erscheinen uns sehr konstruiert.

Die beiden Parteien, die in Brandenburg die Landtagsmehrheit und Landesregierung stellen, werben nicht nur mit ihrem gleichstellungspolitischen Selbstverständnis, sondern haben sich auf Bundesebene auch dezidiert für Parität ausgesprochen. Hier ist nicht nur solidarische innerparteiliche Kohärenz gefragt. Sondern es geht auch darum, innerparteilich und außerparteilich nicht einmal mehr die Unterstützung von Frauen aufs Spiel zu setzen. Deshalb: Parité – jetzt!

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion
Beschluss: Annahme

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