35/I/2025 Recht auf Bildung ins Grundgesetz

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Brandenburg fordert die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Bundesvorstand auf, sich dafür einzusetzen, dass das Recht auf Bildung in das Grundgesetz aufgenommen wird.

Begründung:

Bisher ist das Recht auf Bildung im Grundgesetz – anders in der brandenburgischen Landesverfassung – nicht explizit genannt. Durch die Aufnahme des Rechts auf Bildung in den bundesweiten Verfassungsstatus kann eine verfassungsrechtliche Grundlage für Maßnahmen gelegt werden, die bestehende Ungerechtigkeiten im deutschen Bildungssystem bekämpfen und Chancengerechtigkeit fördern, die allen Schüler*innen unabhängig der sozioökonomischen Herkunft zugutekommt. Das Recht auf Bildung im Grundgesetz schafft den notwendigen Rahmen, um eine gerechte Finanzierung der Schulen, eine adäquate Ausbildung der Lehrkräfte und eine zeitgemäße Ausstattung und Betreuung der Schüler*innen zu garantieren. Das trägt auch zur schrittweisen Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) bei.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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